Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Ansprüche, die bis in das kommende Jahr hineinreichen, sind danach hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht. Eine Übergangsregelung gibt es nicht, teilte das Bundesfamilienministerium dem epd am Donnerstag auf Anfrage mit.
Niemand hat die Betroffenen informiert
Die Betroffenen können ihre Ansprüche nur dann retten, wenn sie die Streckung auf zwei Jahre widerrufen und noch in diesem Jahr das ihnen zustehende Geld ausgezahlt bekommen. Wird ihnen die Summe erst im nächsten Jahr erstattet, verfällt sie, weil das Elterngeld dann auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet und damit faktisch gestrichen wird. "Die Bundesregierung hat keine Spielräume vorgesehen", erklärte eine Sprecherin des Familienministeriums dazu.
Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gleichlautend: "Eine Übergangsregelung ist nicht vorgesehen." Auch wer erst seit wenigen Monaten Elterngeld bezieht, wenn das Gesetz am 1. Januar in Kraft tritt, hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen. Einen Bestandsschutz gibt es nicht.
Familien- und Sozialverbände machen schon seit Wochen auf das Problem aufmerksam, da die Hartz-IV-Empfänger selbst von den Behörden bisher nicht informiert werden. Die Verbände fordern Eltern, die die Elterngeldleistungen auf zwei Jahre gestreckt haben, zum Widerruf auf. Fraglich ist nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes aber, ob die Behörden die Nachzahlungen noch bis Ende dieses Jahres bewältigen. Der Verband hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) gebeten, eine Regelung zu finden, die die Anrechte der Betroffenen schützt.
"Familien brauchen Verlässlichkeit"
Andere Informationen haben unterdessen der Familienbund der Katholiken und das Zukunftsforum Familie, in dem Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt und Mütterzentren organisiert sind. Danach sind die Jobcenter in Nordrhein-Westfalen angewiesen, das Elterngeld, das Hartz-IV-Empfängern regulär zusteht, in jedem Fall auszuzahlen, wenn sie ihre Verlängerungsoption widerrufen. Dies gelte "unabhängig vom Zeitpunkt des Zuflusses", heißt es in einem Schreiben, das dem epd vorliegt, also auch für 2011.
Die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken, Elisabeth Bußmann, forderte die Bundesregierung auf, eine bundesweit einheitliche Übergangsregelung zu schaffen. Sie müsse nicht nur für Hartz-IV-Empfänger gelten, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben, sondern für alle bedürftigen Familien, die Elterngeld bezögen. "Familien brauchen Verlässlichkeit", sagte Bußmann: "Es kann nicht sein, dass eine zugesagte Familienleistung mitten im Bezug gestrichen wird."
Die Streichung treffe die sozial Schwächsten und verschärfe die Kinderarmut. Auch Eltern, die Hartz-IV-Leistungen benötigen, "haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Erziehungsleistung", erklärte Bußmann.