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Familie sei der erste und wichtigste Bildungsort. Doch in der Familienpolitik genössen staatliche Geldleistungen nach wie vor Priorität vor einer bedarfsgerechten frühkindlichen Betreuung und Bildung zum Beispiel in Kindertagesstätten und Familienzentren. "Wir fordern außerdem das Recht eines jeden Kindes auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung", heißt es.
Wenn in den nächsten Jahren die Schülerzahlen zurückgehen, sollten die finanziellen Spielräume für Veränderungen genutzt werden. "Bildungsreformen sind nicht umsonst zu haben", heißt es in dem Beschluss. Die EKD-Synode stellte zudem den Stellenwert von Religionsunterricht heraus. Er trage zur Dialogfähigkeit in religiösen und ethischen Fragen bei. Sein Verfassungsrang müsse in allen Schulgesetzen der Bundesländer festgeschrieben werden.
Menschen mit geringem Einkommen, chronisch Kranke und Behinderte würden im Gesundheitssystem zusätzlich belastet, heißt in es in einer weiteren Erklärung des Kirchenparlaments. Das stehe im Widerspruch zu einer solidarischen Gesellschaft, in der die Starken die Schwachen stützen.
Erklärung einstimmig verabschiedet
Das EKD-Jahrestreffen in Hannover sollte am Abend mit einem Gottesdienst enden. Im Mittelpunkt stand die Neuwahl des EKD-Ratsvorsitzenden am Dienstag. Nach dem Rücktritt Margot Käßmanns im Februar wird der rheinische Präses Nikolaus Schneider in den nächsten fünf Jahren die fast 25 Millionen Protestanten in Deutschland repräsentieren.
In der einstimmig verabschiedeten Erklärung zur Bildungspolitik mit dem Titel "Niemand darf verloren gehen!" kritisiert die evangelische Kirche, es sei nicht hinnehmbar, dass immer noch die soziale Herkunft über den Bildungserfolg entscheidet. Für viele Kinder würden Chancen schon am Beginn ihres Lebens eingeschränkt. Das Kirchenparlament unterstrich die besondere Rolle frühkindlicher Bildung für Chancengleichheit und forderte das Recht eines jeden Kindes auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.
Mit der Gesundheitsreform würden Geringverdiener über den Zusatzbeitrag überproportional belastet, kritisierte das Kirchenparlament der EKD. Die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die schon in der vorangegangenen Gesundheitsreform ausgehöhlt worden sei, stehe nun endgültig auf dem Spiel. Weitere soziale Verwerfungen seien zu befürchten. Die Gesundheitsreform soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Neue Position zur Fortpflanzungsmedizin?
Zur Debatte über die PID bat die Synode den Rat der EKD um Prüfung, ob nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs die bisherige Position der Kirche beibehalten oder verändert werden sollte. Synodenpräses Katrin Göring-Eckardt sagte, viele Synodale bei der Tagung hätten sich zur PID nicht ausreichend informiert gefühlt. Ihnen sei es aber wichtig gewesen, zu einem kundigen Beschluss zu kommen, so dass das Thema in den Rat überwiesen worden sei.
In einem Beschluss von 2003 hatte sich die EKD dafür eingesetzt, die genetische Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen zu verbieten. Präses Schneider hatte sich dafür ausgesprochen, im Interesse von Eltern, die an schweren Erbkrankheiten leiden, die ethische Diskussion neu aufzunehmen. Bei der PID werden Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib gentechnisch untersucht, um die Weitergabe genetischer Erbkrankheiten zu verhindern. Eine Neuregelung steht an, weil der Bundesgerichtshof im Juli das bisherige Verbot gekippt hatte.
Etat aufgestockt
Das Volumen des einstimmig verabschiedeten EKD-Etats für 2011 erhöht sich im Vergleich zum laufenden Jahr um fünf Millionen auf 187 Millionen Euro. Größter Einzelposten in dem aus Umlagen der 22 Landeskirchen finanzierten EKD-Haushalt ist der Bereich Ökumene und Auslandsarbeit mit 63 Millionen Euro. Davon sind für die entwicklungspolitische Arbeit 47,7 Millionen Euro eingeplant.
Gebilligt wurde ebenfalls der Entwurf eines Pfarrdienstgesetzes, das den 22 Landeskirchen an zahlreichen Punkten abweichende Regelungen erlaubt. Mit dem Gesetzeswerk sollen dennoch weitgehend einheitliche Regelungen für die rund 22.000 evangelischen Pfarrer erreicht werden. Das Gesetz muss nun noch in den Landessynoden beraten werden.
Synodenpräses Katrin Göring-Eckardt dankte dem scheidenden Kirchenamtspräsidenten Hermann Barth am Schlusstag der Synode für sein langjähriges Wirken für die EKD. Niemand habe so sehr den Titel "Cheftheologe" verdient wie er, sagte sie. Barth scheidet Ende November mit 65 Jahren aus. Er war 25 Jahre lang im Kirchenamt tätig, seit 2006 stand er an der Spitze der EKD-Zentrale. Sein Nachfolger wird Hans Ulrich Anke (42), bisher juristischer Vizepräsident im Kirchenamt.