EKD rechnet mit geringeren Einbußen bei Kirchensteuer
Die evangelische Kirche kommt besser aus der Wirtschaftskrise heraus als befürchtet. Für das laufende Jahr werde mit einem Rückgang bei den Kirchensteuereinnahmen um etwa zwei Prozent gerechnet, mit erheblichen regionalen Unterschieden, sagte Ratsmitglied Klaus Winterhoff am Montag vor der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.

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Je nach Region sei von einem Minus von sechs Prozent bis zu einem Einnahmeplus von elf Prozent auszugehen. Der Vizepräsident der westfälischen Kirche brachte den Entwurf für den EKD-Haushalt 2011 in die Synode ein. Im Krisenjahr 2009 fiel der Rückgang der Kirchensteuer mit fünf Prozent Winterhoff zufolge geringer als erwartet aus.

Der EKD-Haushalt, der aus Umlagen der 22 evangelischen Landeskirchen finanziert wird, sieht für 2011 Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 187 Millionen Euro vor. Das entspricht einem Anstieg um fünf Millionen Euro gegenüber 2010. Größte Einzelposten des EKD-Etats, aus dem gesamtkirchliche Aufgaben finanziert werden, sind den Angaben zufolge die entwicklungspolitische Arbeit (47,7 Millionen Euro) sowie der Bereich Ökumene und Auslandsarbeit mit 63 Millionen Euro. Für Öffentlichkeitsarbeit und Publizistik der EKD sind 14,5 Millionen Euro eingeplant.

Ressourcen optimal ausnutzen

Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Friedrich Vogelbusch, unterstrich die Prinzipien "Transparenz und Partizipation" für die Haushaltsplanung. Gerade in Zeiten zurückgehender Einnahmen sei es erforderlich, in der kirchlichen Arbeit auf eine optimale Ausnutzung der verfügbaren Ressourcen zu achten. Dies ermögliche es den Entscheidungsträgern, die kirchliche Arbeit zielorientiert und "nicht nach dem Rasenmäherprinzip" zu steuern, sagte der Haushaltsexperte.

Kirchenjurist Winterhoff ging auch auf die sogenannten Staatsleistungen ein, über die in einigen Bundesländern eine Debatte entbrannt ist. Mit knapp 240 Millionen Euro jährlich machten sie knapp zwei Prozent der Einnahmen der evangelischen Kirche aus. Bei den Staatsleistungen handele es sich um Entschädigungszahlungen für Enteignungen von Kirchengütern im Rahmen der Säkularisierung. Bis zur Ablösung seien diese Zahlungen grundgesetzlich garantiert.

"Auch altes Recht bleibt geltendes Recht" und könne nicht einseitig geändert werden, sagte Winterhoff. Der amtierende EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider hatte vor wenigen Tagen Gesprächsbereitschaft signalisiert. An der Kirche werde die im Grundgesetz vorgesehene Ablösung nicht scheitern - "darüber können wir gerne reden, wir sind gesprächsbereit".

epd