„Aus der Praxis unserer Flüchtlingsberatungsstellen wissen wir, dass die so genannten Altfallregelungen vielen Flüchtlingen seit 2006 eine echte Perspektive ermöglicht haben“, erläuterte Dietrich Eckeberg, Referent für Flüchtlingsarbeit bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Sachverständiger bei einer Anhörung des Bundestagsinnenausschuss am Mittwoch. Nach neusten Zahlen der Bundesregierung haben rund 58 000 Flüchtlinge von diesen Regelungen profitiert und eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Viele dieser langjährig Geduldeten fassten neuen Lebensmut, suchten Arbeit und fanden diese auch oft.
Allein in Nordrhein-Westfalen werden von den drei Bleiberechtsregelungen seit 2006 nach Angaben des Innenministeriums Ende Juni mehr als 11 500 Personen (Rheinland-Pfalz 950, Saarland 230) begünstigt. Doch bereits Ende 2011 droht weit mehr als der Hälfte dieser Personen der Rückfall in die Duldung, weil ihr Aufenthalt aufgrund strenger Ausschlusskriterien nicht verlängert werden kann. Ihnen droht dann wieder die Abschiebung. „Den ehemals Langzeitgeduldeten, die sich Ende 2011 in Folge der Altfallregelungen nun schon seit bis zu 10 oder gar 12 Jahren mit einer humanitären Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten und die sich um eine eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes mühen, sollte eine dauerhafte Bleibeperspektive eröffnet werden“, so Eckeberg weiter.
Völlig ungelöst ist die Frage des Bleiberechts für rund 55 000 langzeitgeduldete Personen, die inzwischen mehr als 6 Jahre unter uns leben und nicht unter die Stichtagsregelung fallen. (In NRW betrifft das mehr als 18 000 Personen, Rheinland-Pfalz 1 850, Saarland 700). Um den Betroffenen eine Perspektive zu geben, tritt die Diakonie RWL für eine Regelung ein, die auf ausgrenzende Stichtage verzichtet. „Wer über eine lange Zeit geduldet in Deutschland lebt und sich um die Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft müht, braucht eine verlässliche Perspektive in Deutschland“, so Nikolaus Immer, Geschäftsbereichsleiter Soziales und Integration der Diakonie RWL. Deshalb müsste nach Ansicht der Diakonie RWL die Integration von Flüchtlingen in unser Gemeinwesen im Mittelpunkt der Bemühungen stehen. Insbesondere Kinder müssen eine verlässliche Lebensperspektive erhalten.
In der Anhörung des Bundestagsinnenausschuss bezog Eckeberg als Sachverständiger Stellung: „Die Gesetzesentwürfe der Oppositionsfraktionen sind aus unserer Sicht richtungweisend. Sie enthalten sachgerechte Lösungsansätze, die langzeitgeduldeten Menschen auf Grundlage von erreichbaren Kriterien die Aufnahme in unsere Gesellschaft ermöglichen.“