Handlungsbedarf sähen die Richter aber in der voraussichtlich noch bis 2013 geltenden Praxis des Gebühreneinzugs, da durch die technische Entwicklung der Geräte die Gebührengerechtigkeit nicht gewährleistet sei, sagte ein Gerichtssprecher. Intendanten von ARD und ZDF begrüßten das Urteil.
Die Rundfunkanstalten könnten an der PC-Gebühr nur festhalten, wenn diese auch tatsächlich durchzusetzen sei, teilte das Gericht mit. Bisher sei es die Ausnahme, dass jemand nur die PC-Gebühr entrichten müsse. Sie fällt an, wenn keine anderen Rundfunkgeräte wie Radio oder Fernseher vorhanden sind.
Es sei aber durchaus möglich, dass dies in Zukunft für einen größeren Teil der Gebührenpflichtigen zutreffe, da tragbare Computer und Handys immer beliebter würden und die herkömmlichen Geräte ersetzten, sagte der Sprecher. Würden diese Geräte dann nicht angemeldet, könnten sie nur schwer einer Person zugeordnet werden. Der Gesetzgeber werde die Entwicklung daher zu beobachten haben, betonten die Richter.
ARD und ZDF begrüßten das Urteil
Gegen die PC-Gebühr hatten zwei Anwälte und ein Student geklagt. Sie argumentierten, dass sie ihre Computer nicht zum Empfang von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, sondern allein für Schreibarbeiten, berufsbedingte Recherchen oder zum Studium gebrauchten. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte von Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust und ZDF-Intendant Markus Schächter begrüßten das Urteil. Es sei eine "wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung", sagte Schächter. Boudgoust sagte, der Appell des Gerichts an den Gesetzgeber, die Entwicklung der Rundfunkfinanzierung im Auge zu behalten, unterstreiche die Bedeutung der gerade von den Ministerpräsidenten getroffenen Entscheidung für eine Reform der Rundfunkgebühr.
2013 kommt die Haushaltsabgabe
Computer mit Internetzugang gelten nach dem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 2004 als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" und sind seit Januar 2007 gebührenpflichtig. Computerbesitzer, die sonst keine Rundfunkgeräte im Haushalt haben, zahlen für den PC die Grundgebühr von derzeit 5,76 Euro. Diese Regelung gilt vermutlich nur noch bis 2013. Die Ministerpräsidenten haben sich auf eine Neuordnung des Gebührensystems verständigt. Statt der bisherigen gerätebezogenen Gebühr soll dann eine Haushaltsabgabe eingeführt werden.
ARD und ZDF teilten mit, sie erwarteten sich von dem neuen Rundfunkbeitrag ein "transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem". Damit wäre auch die "technische überholte Unterscheidung zwischen herkömmlichen und neuartigen Rundfunkgeräten geklärt".
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