Zugleich sollen die Gesetze gegen Zwangsheirat und Scheinehen verschärft und der Opferschutz erhöht werden - ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums gelten zehn bis 15 Prozent der Zuwanderer als integrationsunwillig. Sie besuchen keine Kurse, schotten sich ab und lehnen den deutschen Staat ab, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Dazu zählen nicht nur Muslime, sondern auch Kinder von Spätaussiedlern. Bei Italienern sind die Deutschkenntnisse häufig sehr schlecht. Der Minister weist darauf hin, dass 30 Prozent der Zuwanderer den Deutschkurs nicht absolvieren oder vorzeitig abbrechen.
Künftig sollen sich Kursanbieter und Behörden besser über Migranten informieren, die den Besuch des Integrationskurses verweigern. Vor der Verlängerung des Aufenthaltstitels soll etwa die Ausländerbehörde nachfragen, ob der Einwanderer seiner Pflicht zum Integrationskurs nachgekommen ist. Bei einer Verweigerung kann die Verlängerung abgelehnt werden. Auch der Hartz-IV-Bezug kann gekürzt werden. Neue oder schärfere Sanktionen will das Kabinett am Mittwoch allerdings nicht verabschieden. Es geht nur darum, den Vollzug zu verbessern.
Eigener Straftatbestand
Die gesetzlichen Regelungen zur Verhinderung von Zwangsheiraten und Scheinehen sollen hingegen deutlich verändert werden. Zwangsheirat wird ein eigener Straftatbestand. Damit kommt die Regierungskoalition Forderungen aus unionsgeführten Ländern nach, die diese seit Jahren erheben. 2004 ergänzte der Bundestag den Nötigungs-Paragraphen um Zwangsheirat als besonders schweren Fall der Nötigung. Der eigene Straftatbestand soll noch ein deutlicheres Zeichen gegen Zwangsheirat setzen. Anstifter von Zwangsehen können nach dem Entwurf mit Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden.
Opfer von erzwungenen Ehen erhalten ein eigenes Rückkehrrecht. Das bedeutet, dass etwa eine junge Frau, die in den Schulferien im Herkunftsland der Zuwandererfamilie verheiratet wurde, ein eigenständiges Recht erhält, nach der Trennung vom Partner nach Deutschland zurückzukehren. Bislang erlosch das Rückkehrrecht nach sechs Monaten, künftig soll es zehn Jahre lang gelten.
Kampf gegen Scheinehen
Zur Bekämpfung von Scheinehen, die nur geschlossen werden, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erhalten, werden die Regelungen verschärft. Ausländische Ehepartner sollen erst nach drei statt bislang zwei Jahren einen eigenen Aufenthaltstitel bekommen. In Härtefällen, etwa bei häuslicher Gewalt, sollen Betroffene auch schon vor Ablauf dieser Frist ein Aufenthaltsrecht erhalten.
Die Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" weist allerdings darauf hin, dass die Betroffenen die erlebte Gewalt meist nur schwer beweisen könnten. Das "Martyrium" dieser Frauen werde durch die Gesetzesänderung verlängert. Notwendig sei daher ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ab dem Zeitpunkt der Eheschließung.