Ministerium: Google-Einsprüche zuverlässig umsetzen
Der Internetkonzern Google hat die Zahl der Vorabwidersprüche veröffentlicht, die gegen die Abbildung von Gebäuden im Online-Kartendienst Street View eingegangen sind. Es lägen insgesamt 244.237 Anträge vor, teilte Andreas Türk, Street-View-Produktmanager in Deutschland, über einen Eintrag im Google-Blog mit. Dies entspreche 2,89 Prozent der Haushalte.

Die Anträge auf Unkenntlichmachung von Fassaden stammen von Einwohnern der 20 Städte mit insgesamt rund 8,5 Millionen Haushalten, in denen Street View noch in diesem Jahr starten soll.

Das Verbraucherministerium forderte Google auf, die Widersprüche zuverlässig umzusetzen. "Für die Verbraucher ist wichtig zu wissen, dass sie auch nach Ablauf der Frist und auch nach dem Start von Street View jederzeit unbegrenzt Widerspruch einlegen und die Entfernung von Bildern beantragen können", erklärte ein Ministeriumssprecher.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte, die hohe Zahl der Widersprüche zeige, dass die Menschen selbst darüber entscheiden wollen, welche Daten über sie im Internet veröffentlicht werden. Diese Entscheidung dürfe aber nicht vom "Good Will" einzelner Unternehmen abhängen. "Ein verbrieftes und allgemeines Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten im Internet ist deshalb dringend erforderlich", forderte Schaar.

Unlesbare Angaben

Google kann nach eigenen Angaben nicht garantieren, jeden Antrag vollständig zu bearbeiten. In einigen Fällen seien die angegebenen Adressen nicht eindeutig zuzuordnen, "weil Angaben nicht lesbar oder die Beschreibungen des Gebäudes nicht eindeutig waren", schrieb Türk. Betroffene hätten aber die unbefristete Möglichkeit, das Bild unkenntlich zu machen, indem sie nach dem Start des Dienstes eine in Street View integrierte Funktion nutzten.

Street View zeigt Fotografien von Straßenzügen, in die der Betrachter hineinzoomen kann. Googles Ankündigung, den Dienst auch in Deutschland zu starten, hatte im Sommer Befürchtungen bei Politikern wie Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) und Datenschützern ausgelöst. Sie kritisierten, die Abbildung von Außenfassaden verletze die Privatsphäre der Bewohner und erleichtere möglicherweise Einbrechern das Ausspähen der Nachbarschaft.

Datenschutzkodex

Die Widerspruchsfrist endete am 15. Oktober. Google beginnt nun nach eigenen Angaben mit der Auswertung der Formulare - und zwar von Hand. 200 Google-Mitarbeiter seien damit beschäftigt. Mit den Datenschutzbehörden ist vereinbart, dass alle Einsprüche abgearbeitet sind, bevor der Dienst online geht.

Das Internet-Unternehmen stellt sich unterdessen auf neue Beschwerden von Bürgern und Datenschützern ein: "Wir wissen, dass es Fehler geben wird. Der manuelle Verarbeitungsprozess ist sehr komplex", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck der in Berlin erscheinenden Zeitung "Die Welt" (Donnerstagsausgabe).

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will bis zum 7. Dezember eine Gesetzentwurf mit grundlegenden Regelungen für Geodienste wie Street View vorlegen. Parallel dazu arbeitet die Internetbranche derzeit im Auftrag der Politik an einem Datenschutzkodex, in dem sich die Diensteanbieter zu datenschutzfreundlichen Grundeinstellungen verpflichten sollen.

epd