Ein Paar mit einem Kind von acht Jahren: Die Erwachsenen erhalten ab Januar 2011 jeweils fünf Euro mehr, der eine 364 Euro pro Monat, der Partner 328 Euro. Das Kind erhält weiterhin 251 Euro.
Das Kind bekommt zusätzlich aus dem Bildungspaket für arme Kinder Gutscheine im Wert von zehn Euro pro Monat für Sport, Musik oder Freizeiten, also 120 Euro im Jahr. Zum 1. August erhält es 70 Euro für Schulsachen, zum zweiten Halbjahr (1. Februar 2012) weitere 30 Euro. Dieses Geld bekommt es bisher auch schon, allerdings als Einmalzahlung von 100 Euro zum Schuljahresanfang.
Bietet die Schule ein warmes Mittagessen an, an dem das Kind teilnehmen will, muss die Familie einen Euro selbst bezahlen, den Rest finanziert das Jobcenter. Für Wandertage in der Schule gibt es einen Gutschein von 30 Euro im Jahr. Geld für Klassenfahrten muss, wie bisher, extra beantragt werden. Braucht das Kind Nachhilfe, sollen Kosten übernommen werden, es ist aber unklar, in welcher Höhe.
Das Bildungspaket hat für ein Schulkind also mindestens einen Gegenwert von 250 Euro im Jahr, wovon es 100 Euro heute schon bekommt. Hinzu kommen Nachhilfe- und Essenskosten. Ein Kindergartenkind bekäme den Zuschuss zum Mittagessen und, bei Bedarf, 30 Euro im Jahr für Ausflüge mit dem Kindergarten.
Dumm, wenn noch ein Baby kommt
Bekäme die Familie im Jahr 2011 ein weiteres Kind, stünde sie schlechter da als bisher. Das Elterngeld von 300 Euro im Monat wird ab Januar 2011 ersatzlos gestrichen. Für das Baby bekäme die Familie 215 Euro im Monat.
Je nachdem, wie und wo die Familie wohnt, können sich auch die Leistungen für die Wohnung und Heizung in den nächsten Jahren ändern. Das Gesetz eröffnet Städten und Landkreisen die Möglichkeit, per Satzung Mietobergrenzen zu bestimmen und die Wohnkosten pauschal zu erstatten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Pauschalen die tatsächlichen Wohnkosten der Hartz-IV-Empfänger nicht abdecken. Dann müsste die Familie die Differenz aus dem Regelsatz aufbringen. Fiele die Pauschale höher aus als die Warmmiete der Familie, könnte sie das überschüssige Geld behalten.
Hartz-IV-Empfänger erhalten neben den Regelsatz-Leistungen Ermäßigungen bei Gebühren. Das bleibt unverändert. Zu den Ermäßigungen zählen die Befreiung von den Rundfunkgebühren, verbilligte Eintritte etwa ins Schwimmbad, verbilligte Fahrkarten für den Nahverkehr sowie ein kostenloser Kindergartenplatz.