Sie ist 300 Mal süßer als Zucker, schützt die Zähne vor Karies und gleichzeitig ist sie eine echte Alternative für Diabetiker. Die Stevia, auch Honigkraut genannt, ist eine unscheinbare Pflanze mit weißen Blüten. Sie stammt aus dem peruanisch-brasilianischen Grenzgebiet und wird seit Jahrhunderten von der einheimischen Bevölkerung als Süßungsmittel genutzt. Nach ihrer "Entdeckung" durch einen Europäer kann man sie inzwischen fast überall auf der Welt finden - Geld haben die Indios für ihr Wissen nie erhalten.
"Biopiraterie" nennt Günter Mitlacher von der Umweltstiftung WWF solche kostenlose Nutzung, gegen die bisher kein Kraut gewachsen schien. Das soll sich in der nächsten Woche im japanischen Nagoya ändern. Dort wird von Montag an auf der UN-Konferenz zur biologischen Vielfalt neben der Strategie für den internationalen Artenschutz auch das rechtsverbindliche ABS-Protokoll (Access and Benefit-Sharing) verhandelt. Dieses soll künftig regeln, wie Gewinne aus biologischen Rohstoffen gerecht verteilt werden können. Das gilt für die Stevia-Pflanze ebenso wie für therapeutische Substanzen etwa aus der Teufelskralle. Bislang sind sich die 194 Vertragsstaaten jedoch noch nicht einig.
ABS-Vereinbarung: "Quantensprung im internationalen Naturschutz"
So steht beispielsweise noch nicht fest, ob das Protokoll rückwirkend, sofort oder zukünftig in Kraft treten soll. Unklar ist auch, was mit biologischen Ressourcen erfolgen soll, die sich in staatenfreien Zonen befinden, etwa im Ozean. Für viele Entwicklungsländer ist das Anti-Biopiraterieabkommen der wohl wichtigste Verhandlungspunkt in Nagoya. "Wenn es nicht zu diesem Deal kommt, besteht die Gefahr, dass die Entwicklungsländer die Artenschutz-Strategie nicht unterschreiben", befürchtet Konstantin Kreiser vom Naturschutzbund Deutschland (NABU). Für ihn wäre die ABS-Vereinbarung ein "Quantensprung im internationalen Naturschutz".
Wird das Protokoll nicht verabschiedet, sei dies nicht nur aus deutscher Sicht bedauerlich. "Es würde auch den Prozess der gesamten internationalen Biodiversitätskonferenz belasten", bestätigt auch Jochen Flasbarth, aktueller Präsident der UN-Konvention und Präsident des Umweltbundesamtes. Er sieht in der Entwicklung des ABS-Protokolls deutsche Meriten. Seit den Verhandlungen in Bonn 2008 hat Deutschland den Vorsitz der Konvention inne und wird diesen zu Beginn der Konferenz an Japan weitergeben.
Ziel zum internationalen Artenschutz nicht erreicht
Ein zweiter wichtiger Konferenzpunkt ist somit der internationale Artenschutz. "In Nagoya werden Weichen für den zukünftigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen gestellt", ist die Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz Beate Jessel überzeugt. Auch die Umweltverbände betonen die Dringlichkeit der Konferenz für den Naturschutz.
Bereits 2002 hatten sich Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel in Johannesburg zum Ziel gesetzt, den Verlust der Artenvielfalt bis 2010 zu stoppen. Das Ziel wurde nicht erreicht. "Wir haben weltweit unsere Hausaufgaben nicht gemacht", räumt Flasbarth ein.
Schädliche Subventionen
Besonders die Industrieländer seien jetzt in der Pflicht. Das wird beim Thema "schädliche Subventionen" klar, welches ebenfalls in Nagoya verhandelt werden soll. So floss bisher Geld als Entwicklungshilfe etwa in den Aufbau von Garnelen-Farmen in Südostasien. Die Einheimischen rodeten ihre Mangroven-Küstenwälder, die die Küste normalerweise vor Wirbelstürmen schützen und sie legten Aquafarmen an. Nur wenige Jahre später waren die Küsten ökologisch tot.
Schädliche Subventionen umfassen jedoch nicht nur die Gelder, die in die Entwicklungshilfe fließen, sondern auch solche, die eine Entwicklung der ärmeren Staaten unterbinden. Die EU-Subvention des Zuckerexports ist ein Beispiel dafür, weshalb es den Rohrzuckernationen nicht gelingt, faire Preise am Weltmarkt zu erhalten. Die Stevia hingegen ist als gesunder und heilender Süßstoff mittlerweile in vielen Ländern der Welt zu finden.