Am 20. Oktober soll das Kabinett die Hartz-IV-Reform beschließen. Damit wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV vom Februar dieses Jahres umgesetzt.
Als Grundlage für die Berechnung der Regelsätze dient auch künftig die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes, die alle fünf Jahre erhoben wird. Für die neuen Regelsätze soll die EVS von 2008 herangezogen werden. Bislang beruhten sie auf der Erhebung von 2003. Bei den Haushaltsausgaben sollen einige Posten, wie etwa ein Internetanschluss oder die Praxisgebühr, neu berücksichtigt werden.
Preis- und Lohnniveau als Vergleichsgröße
In den Jahren dazwischen werden die Hartz-IV-Sätze nicht länger an die Rentenentwicklung gekoppelt. Das hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Stattdessen werden zu 70 Prozent das Preisniveau und zu 30 Prozent das Lohnniveau als Vergleichsgröße genommen. Wenn in drei bis vier Jahren die allgemeine Wirtschaftsrechnung eingeführt ist, eine jährliche Verbrauchsstichprobe, soll diese als Grundlage dienen. Zum 1. Juli jeden Jahres wird der Regelsatz dann angeglichen.
Da es bei den Renten in den vergangenen Jahren Nullrunden gab, stieg auch der Hartz-IV-Regelsatz nicht. Künftig ist aufgrund der neuen Rechengrundlage mit jährlichen Steigerungen zu rechnen. Derzeit liegt der Regelsatz für Erwachsene bei 359 Euro im Monat. Der Kinderregelsatz, der bislang 60 Prozent des Satzes für Erwachsenen entspricht, wird auch auf eine eigenständige Rechenbasis gestellt.
Die Hartz-IV-Regelsätze sollen sich weiterhin am Einkommen des unteren Fünftels (20 Prozent) der Bevölkerung anlehnen. Wurden zuvor nur die Sozialhilfeempfänger herausgerechnet, so werden ab 2011 alle Haushalte mit Sozialtransfers herausgerechnet, also auch Arbeitslosengeld-II-Bezieher.
Bildungskarte inbegriffen
Der Gesetzentwurf umfasst auch das von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) schon angekündigte "Bildungspaket" für Kinder. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil nicht nur die Rechengrundlage beanstandet, sondern insbesondere moniert, dass Bildungsausgaben für Kinder nicht berücksichtigt werden.
Künftig soll sichergestellt sein, dass Kinder aus Hartz-IV-Haushalten ein Schulmittagessen bezahlt bekommen sowie über eine Bildungs-Chipkarte Schulmaterial, eintägige Schulausflüge, Nachhilfe und Freizeitangebote finanzieren können. Der Zahlungsweg wird im Gesetzentwurf nur allgemein beschrieben. Die konkrete Umsetzung soll mit den Kommunen und Jobcentern vor Ort erfolgen. Zum Januar soll zunächst eine Übergangsregelung in Kraft treten.
Auch die Übernahme der Unterkunftskosten für Hartz-IV-Empfänger wird in dem Gesetz neu geregelt. Die Kommunen werden ermächtigt, in eigenen Satzungen festzulegen, in welcher Höhe sie Mietkosten für Hartz-IV-Empfänger erstatten. Dabei sollen örtliche Mietspiegel als Norm dienen.