Street View: "Geo-Gipfel" soll für Klarheit sorgen
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat konkrete Ergebnisse beim anstehenden "Geo-Gipfel" von Politik und Wirtschaft angemahnt. "Es darf nicht dabei bleiben, dass nur geredet wird. Es müssen auch Ergebnisse kommen", sagte Schaar der Nachrichtenagentur dpa. Bei dem Spitzentreffen am Montag, 20. September, geht es um den Umgang mit Online-Geodiensten. Anlass für die Debatte ist Google Street View.
18.09.2010
Von Bettina Grachtrup

"Gerade in Bezug auf die Veröffentlichung von Geodaten brauchen wir ein verbrieftes Widerspruchsrecht, also eine gesetzliche Regelung", forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar. Es dürfe nicht vom guten Willen eines Unternehmens wie Google abhängen, ob den Bürgern ein Widerspruchsrecht eingeräumt werde oder nicht.

Schaar forderte, ein zentrales Widerspruchsregister bei einer vertrauenswürdigen Stelle anzulegen. Dort könnten Bürger, die nicht einverstanden damit seien, dass ihre Informationen im Internet erscheinen, Widerspruch einlegen. Ein Unternehmen, das einen entsprechenden Dienst auf den Markt bringen wolle, müsse sich dann dort informieren, ob eine bestimmte Anschrift freigegeben sei.

"Im Augenblick müssen Mieter und Hauseigentümer der Firma Google erst einmal diverse weitere Informationen geben, damit der Widerspruch berücksichtigt wird", sagte Schaar. "Das halte ich für zu weitgehend." Bei einem Widerspruchsregister wäre es nicht nötig, dass ein Unternehmen weitere Informationen erfahre. "Und der Vorteil ist, dass man dann nicht den Firmen hinterherlaufen muss", sagte er.

Innenminister: Keine "Lex Street View"

Zudem forderte Schaar, dass Geo-Informationen und andere Daten nur dann zu konkreten Profilen von Bürgern zusammengeführt werden dürfen, wenn die Betroffenen eingewilligt haben. Auch sprach sich der oberste Datenschützer dafür aus, die heimliche Ortung von Menschen grundsätzlich zu verbieten. Auch sie dürfe es nur geben, wenn der Betroffene eingewilligt habe.

Der Bundesrat hatte im Sommer einen Gesetzentwurf zur Kontrolle von Diensten wie Street View in den Bundestag eingebracht. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) ist aber gegen ein Gesetz speziell für Google Street View. Er hat zu dem "Geo-Gipfel" unter dem Titel "Digitalisierung von Stadt und Land" eingeladen. Dabei sollen Chancen und Risiken der neuen Geodienste erörtert werden. Danach will die Regierung Lösungsvorschläge vorlegen.

dpa