Nach Angaben des Bundesinnenministeriums stellt das Gesetz sicher, dass privater Waffenbesitz "nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen" erlaubt wird. Laut Gesetz darf nur derjenige Waffen erwerben, der mindestens 18 Jahre alt ist und die erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein Bedürfnis zum Besitz nachweist. Wer einen Waffenschein beantragt, muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von einer Million Euro abschließen.
Vor 2009 wurden lediglich Zuverlässigkeit und persönliche Eignung mindestens alle drei Jahre überprüft. Nun bezieht sich die Kontrolle auch auf das Bedürfnis zum Besitz.
Ein Sportschütze muss sich vor dem Kauf der ersten Waffe vom Schießsportverband bescheinigen lassen, dass er mindestens ein Jahr lang im Verein mit scharfen Waffen trainiert hat und die Waffe für seinen Sport braucht. Seit der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Minderjährige im Verein grundsätzlich nur noch mit Kleinkaliberwaffen schießen. Für großkalibrige Waffen wurde die Altersgrenze auf 18 Jahre heraufgesetzt.
Seit 2009 sieht das Waffengesetz schärfere Kontrollen vor. Behörden haben nun auch die Möglichkeit, bei "verdachtsunabhängigen Kontrollen" die Aufbewahrung von Schusswaffen zu überprüfen. Zuvor war das nur "bei begründeten Zweifeln" möglich.
Bisher gab es in Deutschland laut Bundesinnenministerium rund 570 Waffenerlaubnisbehörden, die ihre Daten nicht vernetzt hatten. Bis Ende 2012 soll ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Darin werden Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Name und Adresse von Verkäufer und Besitzer aller Schusswaffen für mindestens 20 Jahre erfasst.