Der angeklagte Jörg K. sehe sich dazu "weder physisch noch psychisch in der Lage", sagte Verteidiger Hubert Gorka am Donnerstag zum Prozessauftakt am Stuttgarter Landgericht. Sein Mandant sei "fassungslos angesichts seines menschlichen Versagens". Die Angehörigen sollten sich seines Mitgefühls versichert sein. Die Familie frage sich, was den Sohn zum Mörder gemacht habe.
In dem Prozess soll eineinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden geklärt werden, ob der Vater von Tim K. eine Mitschuld an dem Verbrechen trägt, bei dem 16 Menschen starben. Dem 51-jährigen Jörg K. wird zur Last gelegt, die Tatwaffe unverschlossen im elterlichen Schlafzimmer aufbewahrt zu haben. Der Vater des Amokläufers sitzt 41 Nebenklägern gegenüber. Viele von ihnen sind Eltern, deren Kinder von Tim K. erschossen wurden. Der Prozess ist mit 27 Verhandlungstagen zunächst bis zum 11. Januar 2011 angesetzt.
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Außer einem Verstoß gegen das Waffengesetz wirft die Staatsanwaltschaft Jörg K. fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. In der Anklageschrift heißt es, Jörg K. habe "durch das vorschriftswidrige Verwahren der Sportpistole sowie der Munition die Tat des Sohnes ermöglicht". Dem 51-Jährigen droht bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz höchstens ein Jahr Haft. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung könnte er bis zu fünf Jahre ins Gefängnis kommen.
Der 17-jährige Sohn des Angeklagten, Tim K., hatte am 11. März 2009 in der Albertville-Realschule in Winnenden bei Stuttgart neun Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrerinnen erschossen. Auf der Flucht tötete er drei weitere Menschen, bevor er sich selbst das Leben nahm.
Laut Verteidigung befürchtet Jörg K., dass durch den Druck der Medien die Objektivität im Prozess gefährdet ist. Die Verteidiger wiesen darauf hin, dass das Gesetz von einer Strafe absehen könne, wenn eine Person schon durch die Tat selbst schwer gestraft sei.
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Viele der Opfereltern, die als Nebenkläger auftreten, waren vom Prozessauftakt enttäuscht. Einige verließen vorzeitig den Gerichtssaal. Anwalt Uwe Krechel, der einige der Eltern vertritt, kritisierte, dass der Vater durch seine Verteidiger nach einem "Präludium der Einsicht und des Verständnisses" fordere, von einer Strafe abzusehen.
Hans Steffan, einer der Verteidiger von Jörg K., nahm seinen Mandaten gegen Vorwürfe in Schutz. Sein Mandant sei zu Gesprächen mit den Hinterbliebenen psychisch nicht in der Lage gewesen. Er sei suizidgefährdet, ständig müsse er seinen Aufenthaltsort und die Identität wechseln.