Digitale Vergangenheit mit Verfallsdatum
Das Internet vergisst nie: Ob peinliche Party-Fotos oder missglückte Blog-Kommentare - was einmal ins Netz kam, bekommt man nicht so leicht wieder weg. Ein Professor aus dem Saarland will Abhilfe schaffen, mit einer automatischen Verfallsfrist für digitale Inhalte.
10.09.2010
Von Caroline Biehl

Stefan ist ratlos. Er, 26 Jahre alt, sportlich, gutaussehend, hat sein Studium erfolgreich abgeschlossen, inklusive Auslandsaufenthalt in Spanien. Doch mit einer Arbeitsstelle will es einfach nicht klappen. Schon wieder bekam er eine Absage. Ein Blick ins Internet macht nachdenklich: Fotos vom mehr feier- als lernlastigen Austauschsemester in Madrid, Kommentare in Online-Netzwerken, seiner Freundesliste dort. Das lässt die Befürchtung aufkommen: Die virtuelle Vergangenheit ist Grund für Stefans Misserfolge.

Das Internet vergisst nicht

Noch immer unterschätzen Bewerber die Macht ihrer Spuren im Netz. "Sieht ein Personaler auf Urlaubsbildern oder privaten Homepages, dass sich der Typ mit vielen Frauen umgibt oder sind unter seinen Freunden überwiegend Frauen, könnte man denken: Das ist ein Filou. Der sorgt für Liebeskummer unter den weiblichen Auszubildenden", beschreibt Thomas Rübel, Geschäftsführer der Karriereberatung Hesse/Schrader alltägliche Bedenken in Personalbüros. Wer über sein Privatleben keine Diskretion wahren könne, dem traue man dies auch im Beruf nicht unbedingt zu.

Schlechte Karten hat auch der, der Fotos und Beiträge bereits gelöscht zu haben glaubt: Das Internet vergisst nicht. Automatisch durchforsten Suchmaschinen wie Google oder Bing das Internet und registrieren alles, was der Nutzer öffentlich macht. Schon scherzte Google-Chef Eric Schmidt, Menschen sollten das Recht bekommen, bei Erwachsenwerden ihre Namen zu ändern, um ihre digitale Vergangenheit loszuwerden. Dass viele den Witz ernstnahmen, zeugt davon, wie akut das Thema ist.

Daten-Countdown

Der Informatiker Michael Backes glaubt, eine Lösung für das Problem zu haben. "Man muss verhindern, dass Daten automatisch gespeichert werden", sagt Backes, Professor für Kryptographie und Computersicherheit an der Universität des Saarlandes, 32 Jahre alt.

"Die Idee ist, dass User beim Einstellen von Informationen ein Verfallsdatum festlegen können", erklärt Backes. Dafür müsse sich der Internet-Nutzer einmalig ein Plug-In auf seinem Computer installieren. Mit Ablaufdatum versehene Daten mache eine Software namens "X-pire!" dann unkenntlich. "Ein Schlüssel und das Verfallsdatum werden auf einem Server gespeichert", erläutert der Informatiker. An den Schlüssel komme nur heran, wer ein Captcha löst, eine in eine Grafik eingebettete Zahlenkombination. Das menschliche Auge kann diese erkennen, ein Computer hingegen nicht. Und ist das Verfallsdatum erst einmal abgelaufen, verschwindet der Schlüssel komplett, die Daten bleiben für immer unkenntlich.

Der Daten-Countdown könnte dann nicht nur Bewerbern, sondern etwa auch besorgten Eltern das Leben erleichtern. Denjenigen, deren Nachwuchs einen Großteil der Freizeit im Internet verbringt und dort zur Schau stellt, rät der Jugendschutzexperte bei der Landesmedienanstalt für das Saarland, Walter Röhrig, zu "innerfamiliären Verträgen" statt Verboten. "Stelle deine Bilder ein, aber nach sechs Wochen sind sie wieder weg", benennt Backes eine Vertragsvariante.

Geplantes Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz

Mit dem "Internet-Countdown" könnten sich die Nutzer allerdings auch nicht vor dem Missbrauch der Daten durch Menschen schützen. Dritte können weiterhin Bilder "kopieren, speichern und bearbeiten und in anderem Kontext wieder ins Netz stellen, ohne dass der Urheber etwas davon erfährt", warnt Katja Knierim von jugenschutz.net. Rigoros raten Röhrig und Knierim deshalb, allzu Persönliches so weit wie möglich aus Internet-Gemeinschaften fernzuhalten. Auch wer nur seinen Internet-Freunden den Zugriff erlaubt, muss sich laut Röhrig "bewusst sein, dass Freunde keine Freunde bleiben müssen". Und dagegen helfe schließlich auch keine Computer-Software.

Bei der Jobsuche könnte Bewerbern wie Stefan immerhin das geplante Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz helfen. Laut Medienberichten soll künftig ein Arbeitgeber künftig keine Daten mehr aus sozialen Online-Netzwerken wie Facebook erheben dürfen, um sich über den Kandidaten zu informieren. Eine Ausnahme soll es aber für Internetdienste geben, die der Präsentation des Bewerbers gegenüber möglichen Arbeitgebern dienen.

dpa