Lange Haftstrafen im Brunner-Prozess
Das Landgericht München hat die beiden Angeklagten im Prozess um den Tod von Dominik Brunner zu langen Haftstrafen verurteilt. Ein Anwalt erwägt Revision.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner ist der 19-jährige Markus S. wegen Mordes zu neun Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Gegen den 18-jährigen Sebastian L. verhängte das Landgericht München I am Montag sieben Jahre Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge.

Die beiden hatten Brunner vor fast genau einem Jahr, am 12. September 2009, am Münchner S-Bahnhof Solln zusammengeschlagen und getreten, nachdem er sich schützend vor eine Gruppe Schüler gestellt hatte. Der 50-Jährige starb aber nicht an den Verletzungen, sondern an einem Herzstillstand infolge der Schläge. Brunner hatte ein krankes Herz, ohne davon zu wissen. Der Manager hatte zu Beginn der tödlichen Schlägerei am Bahnsteig selbst den ersten Schlag gesetzt, offenbar um einen aus seiner Sicht drohenden Angriff abzuwehren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Markus S. die höchstmögliche Jugendstrafe von zehn Jahren wegen Mordes gefordert. Er hatte laut Zeugen noch auf Brunner eingetreten, als dieser schon am Boden lag. Bei Sebastian L. plädierte die Staatsanwaltschaft auf acht Jahre wegen gefährlicher Verletzung mit Todesfolge.

Die Verteidigung hatte deutlich niedrigere Strafen verlangt. Bei Markus S. sahen die Anwälte eine Strafe "weit unter sieben Jahren" wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge als angemessen an. Für Sebastian L. sprachen sich die Verteidiger für höchstens dreieinhalb Jahre Jugendstrafe aus. An zwölf Prozesstagen waren seit Juli mehr als 50 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört worden.

Nach dem Urteil strebt der Verteidiger des Hauptangeklagten Markus S. eine Revision des Verfahrens an. Rechtsanwalt Maximilian Paul sagte am Montag dem Fernsehsender N24, mit der Verurteilung seines Mandanten wegen Mordes zu einer Jugendhaftstrafe von neun Jahren und zehn Monaten sei man "nicht einverstanden".

Paul betonte: "Das halten wir für rechtlich falsch. Und Sie können davon ausgehen, dass wir unserem Mandanten dringend empfehlen werden, Revision einzulegen." Die Verteidigung habe ihr Hauptaugenmerk auf die Anwendung des Jugendstrafrechts gelegt. "Dieses Ziel haben wir erreicht."

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat das Urteil begrüßt. "Das Urteil ist hart und deshalb gut", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Montag laut Mitteilung. Der Richterspruch sei auch ein "starkes Votum für Zivilcourage". Der Rechtsstaat müsse zeigen, dass er imstande ist, ein Zeichen zu setzen. Gleichzeitig sei das Urteil ein Signal an die Gesellschaft. "Dominik Brunner hat eben nicht weggesehen, sondern ist eingeschritten, als junge Menschen durch kriminelle Schläger in Gefahr geraten sind. Daran ändert weder sein Herzfehler noch die Art seines Einschreitens etwas", sagte Wendt weiter.

dpa