Kabinett bringt Sparpaket auf den Weg
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch in Berlin das umstrittene Sparpaket beschlossen. Allein die Sozialausgaben sollen im kommenden Jahr um fünf Milliarden Euro sinken. Bis 2014 will die Regierung 80 Milliarden Euro einsparen.

Anfang Juni hatte sich die Regierung auf Eckpunkte verständigt, wonach in den kommenden fünf Jahren im Bundeshaushalt 80 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Das Kabinett beschloss nun den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes, in dem die Beschlüsse weitgehend unverändert umgesetzt werden. Im kommenden Jahr sollen allein die Sozialausgaben um fünf Milliarden Euro vermindert werden.

Dazu wird das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger von 300 Euro pro Monat gestrichen. Für Geringverdiener, die ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen, sowie für Minijobber soll es eine Ausnahmeregelung geben, wonach das Elterngeld nicht oder nur teilweise auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird.

Das Elterngeld für Gutverdiener bleibt hingegen in vollem Umfang erhalten. Der Höchstsatz soll weiterhin 1.800 Euro im Monat betragen. Einbußen haben hingegen mittlere Verdiener. Ab einem für die Berechnung des Elterngeldes relevanten Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat, erhalten die jungen Eltern als Elterngeld nicht mehr 67 Prozent, sondern 65 Prozent dieses Einkommens.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verteidigte nach der Kabinettssitzung die Einschnitte im Sozialetat. Zwar sei es für die Betroffenen "schmerzlich", wenn sie kein Elterngeld mehr bekämen. Es sei aber richtig, die Leistung für Hartz-IV-Empfänger einzusparen. Insgesamt verfolge die Regierung das Ziel, Arbeitsanreize zu schaffen, nicht aber bei Menschen zu kürzen, die ihre Situation nicht mehr ändern könnten, wie beispielsweise Rentner.

Größte Einsparungen im Arbeitsmarkt

Zur Rentenversicherung für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Hartz-IV) sagte Schäuble, die Streichung während des Hartz-IV-Bezugs wirke sich in der späteren Rentenzahlung kaum aus. Für Hartz-IV-Empfänger fallen die Rentenbeiträge weg, die gegenwärtig noch gezahlt werden. Gestrichen wird auch der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger. Dies betrifft vor allem Rentner und Geringverdiener. Der Zuschuss war 2009 wegen der steigenden Energiepreise eingeführt worden und hatte das Wohngeld, je nach Haushaltsgröße um rund neun bis rund 25 Euro pro Monat erhöht.

Der Übergangs-Zuschuss für Arbeitslose, die aus dem Arbeitslosengeld I in Hartz-IV fallen, wird ebenfalls gestrichen. Es handelt sich um bis zu 160 Euro pro Person im ersten Jahr, im zweiten Jahr um die Hälfte. Die Zuschüsse, die anteilig auch für die Kinder der Arbeitslosen gezahlt werden, waren eingeführt worden, um den Sturz aus dem Arbeitslosengeld I in Hartz-IV abzumildern. Die Streichungen betreffen in erster Linie jüngere Arbeitslose, da inzwischen das Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose verlängert worden ist.

Mit 4,3 Milliarden Euro wird im Arbeitsmarkt am meisten gespart. Beim Elterngeld sollen 600 Millionen Euro zusammenkommen, beim Wohngeld 100 Millionen. Die Krankenkassen sollen wegen des zu erwartenden zweistelligen Milliardendefizits im kommenden Jahr einmalig zwei Milliarden Euro vom Bund erhalten.

epd