Landtag in Schleswig-Holstein muss neu gewählt werden
Paukenschlag an der Kieler Förde: Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag zwei Jahre früher wählen als geplant. Das Wahlrecht ist nicht verfassungsgemäß. Die evangelische Kirche rief zu einer raschen Reform auf. CDU und FDP haben im Parlament eine hauchdünne Mehrheit.

Die Neuwahl bis spätestens 30. September 2012 wurde am Montag vom Landesverfassungsgericht in Schleswig angeordnet. Der reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Außerdem verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31. Mai 2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit von Schwarz-Gelb unter Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) ließ das Gericht jedoch unangetastet.

CDU und FDP hatten bei der Wahl am 27. September 2009 zusammen genommen weniger Stimmen erhalten als die anderen Parteien SPD, Grüne, Linke und Südschleswigscher Wählerverband (SSW). Durch eine Reihe von Direktmandaten für die Union, die nur zum Teil ausgeglichen wurden, hat Schwarz-Gelb im Parlament aber eine hauchdünne Mehrheit von einer Stimme.

"Unser Land braucht Entscheidungen"

Die anstehende Reform sollte möglichst schnell umgesetzt werden, sagte der Schleswiger evangelische Bischof Gerhard Ulrich dem Evangelischen Pressedienst (epd). "Es wäre wünschenswert, dass diese Zeitspanne nicht Raum für einen langjährigen Wahlkampf lässt, der konstruktive Politik verhindern würde", betonte der Theologe. "Unser Land braucht Entscheidungen insbesondere im Bereich der Haushalts- und Sozialpolitik."

dpa/epd