Der 54-jährige SPD-Politiker und seine Frau, die Verwaltungsrichterin Elke Büdenbender, sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur dpa bereits an diesem Dienstag in einer Klinik operiert werden. Seine Frau leide seit einigen Wochen an einer fortgeschrittenen Nierenerkrankung. "Ich werde selbst der Spender sein", sagte Steinmeier. "Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich deshalb für einige Wochen nicht auf der politischen Ebene aktiv sein werde."
Während Steinmeiers Abwesenheit wird der stellvertretende SPD-Fraktionschef Joachim Poß die Amtsgeschäfte übernehmen. Dies sei mit dem Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel abgestimmt, sagte Steinmeier. Der 61-jährige Poß ist der dienstälteste Fraktionsvize und Finanzexperte.
Steinmeier sagte, er sei angesichts der ärztlichen Expertise sehr zuversichtlich, dass er nach dem Eingriff wieder ohne Einschränkung aktiv sein könne. Der Fraktionsvorsitzende verband seine Äußerungen mit der Bitte an die Medien, angesichts der Erkrankung seiner Frau seine Privatsphäre zu respektieren und von Nachforschungen im privaten Bereich abzusehen. Das Paar hat eine 14-jährige Tochter. Steinmeier kündigte an, er werde die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit informieren.
Politische Gegner loben Steinmeier
FDP-Chef Guido Westerwelle übermittelte Steinmeier Genesungswünsche. Der Außenminister unterbrach am Montag eine Sitzung des FDP-Präsidiums, um mit seinem Amtsvorgänger Steinmeier zu telefonieren. "Er wünschte ihm persönlich und seiner Frau alles Gute für die Bewältigung der schwierigen Situation", sagte ein Sprecher.
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat den SPD-Fraktionschef für die Entscheidung zur Nieren-Spende an seine kranke Frau gelobt. "Das verdient unseren Respekt und unsere Hochachtung", sagte Rösler am Montag in Berlin. "Mit seinem Handeln bei der Organspende ist Frank-Walter Steinmeier ein Vorbild, wenn es darum geht, das Thema stärker in die Gesellschaft zu tragen." Menschlich habe ihn der Schritt sehr berührt, sagte Rösler.
Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat Steinmeier Kraft und Zuversicht für die Genesung seiner Ehefrau gewünscht. Die Nachricht, dass seine Frau so ernsthaft erkrankt ist, habe Merkel traurig und besorgt gemacht, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Die Kanzlerin habe am Morgen mit Steinmeier telefoniert, ihre Hoffnung auf baldige Besserung ausgedrückt und ihm alles Gute gewünscht.
Nierenspenden nehmen zu
Die Niere ist nicht nur lebenswichtiges Entgiftungsorgan. Sie regelt auch die "Pegelstände" des Körpers für Salze, für Wasser und die Höhe des Blutdrucks. Außerdem produziert die Niere wichtige Hormone. Die Niere gehört außerdem zu den Organen, die bereits zu Lebzeiten gespendet werden können. Für einen gesunden Menschen sei das möglich, "ohne Beeinträchtigungen durch das Fehlen des Organs befürchten zu müssen", heißt es auf der Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Die verbliebene Niere kompensiere den Ausfall.
Die Zahl der Nierenspenden zu Lebzeiten nimmt seit Jahren zu, auch deshalb, weil es seit einiger Zeit möglich ist, diese Organe nicht nur zwischen Blutsverwandten zu übertragen. Inzwischen hat sich die medikamentöse Behandlung nach der Transplantation so verbessert, dass auch Spenden von nicht verwandten Angehörigen akzeptiert werden. Allerdings muss die Blutgruppe passen, betonen die Experten.
Lebendspende nur für Freunde und Familie
Im Jahr 2009 sind bundesweit 600 Nierentransplantationen mit Organen lebender Spender vorgenommen worden, das waren 21,6 Prozent aller Nierentransplantationen. Vor zehn Jahren waren es laut DSO 346 Lebendspenden, was einem Anteil von 15,6 Prozent entsprach. Seit der ersten Nierentransplantation im Jahre 1963 sind in Deutschland rund 98.000 Organe übertragen worden.
Der Gesetzesgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Lebendspende geschaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nur auf freiwilliger Basis und mit möglichst geringem medizinischen Risiko für den Spender erfolgt. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig.