Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), bezeichnete das Vorhaben am Dienstag in Berlin als wichtigen Schritt für schwerstkranke Menschen. Die Arbeitsgemeinschaft "Cannabis als Medizin" (ACM) sprach hingegen von Irreführung. Für die betroffenen Patienten ändere sich vorerst gar nichts, kritisierte der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen.
Nachgewiesener Nutzen für Schmerzpatienten
Die Koalitionsfraktionen von Union und FDP hatten sich am Vortag darauf verständigt, dass Cannabis-Arzneimittel in Deutschland zugelassen und von Ärzten verschrieben werden können. Grotenhermen hält die Neuregelung aber für unzureichend. Die Koalition habe lediglich beschlossen, dass die Medikamente zugelassen werden dürfen, wenn ein Pharmaunternehmen einen entsprechenden Antrag stellt. Bislang gebe es aber nur einen derartigen Antrag für ein Präparat gegen Multiple Sklerose. "Patienten mit anderen Erkrankungen (...) haben auch dann keinen Zugang zu entsprechenden Medikamenten."
Dyckmans begrüßte die Neuregelung hingegen. Cannabishaltige Arzneimittel hätten einen nachgewiesenen Nutzen für bestimmte Schmerzpatienten. Auch Eugen Brych von der Deutschen Hospiz Stiftung unterstützte das Vorhaben grundsätzlich: "Weil es unverhältnismäßig schwierig ist, Cannabis als Medikament zu erhalten, werden derzeit viele Schmerzpatienten in die Illegalität gedrängt." Bislang gibt es bundesweit lediglich 40 Patienten, die derartige Präparate aus der Apotheke bekommen. Der Cannabis-Wirkstoff Tetrahydrocannabinol ist eigentlich ein Rauschgift, das vor allem aus den Blättern der Hanfpflanze gewonnen und meist als Haschisch oder Marihuana konsumiert wird.