"Sachsensumpf-Affäre": Journalisten zu Geldstrafen verurteilt
Im Zusammenhang mit der sogenannten Sachsensumpf-Affäre hat das Amtsgericht Dresden zwei Journalisten zu einer Geldstrafe verurteilt. Wegen übler Nachrede gegen zwei Polizisten sollen sie je 50 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen. Die Verurteilung steht in Zusammenhang mit einem Bericht, der auf "Zeit Online" erschienen war. (AZ: 231 Cs 900 Js 28869/08)

Die beiden freiberuflich arbeitenden Leipziger Journalisten hatten zunächst einen Strafbefehl über 4.800 Euro erhalten und diesen abgelehnt. Im Gerichtsverfahren hatte die Staatsanwaltschaft je 6.000 Euro Geldstrafe gefordert. Die Nebenkläger, zwei hochrangige Juristen, plädierten für eine einjährige Haftstrafe. Die Verteidigung kündigte sofort nach Urteilsverkündung an, Rechtsmittel einzulegen. "Es darf Journalisten nicht verboten sein, kritische Fragen zu stellen", sagte Rechtsanwalt Steffen Soult.

Die Angeklagten hatten bei ihren Schlussworten vor Gericht auf zahlreiche "Merkwürdigkeiten" des Prozesses hingewiesen. So gab es keinerlei Versuche, presserechtlich statt strafrechtlich vorzugehen. Die strittigen Artikel sind deshalb bis heute im Internet frei zugänglich. Im "Zeit Online"-Bericht wird der mit dem Gerichtsverfahren betraute Staatsanwalt kritisiert. Gegen den heutigen Präsidenten des Dresdner Amtsgerichts war im Zuge der "Sachsensumpf-Affäre" ermittelt worden. Das Land Sachsen rehabilitierte ihn allerdings offiziell.

Journalistenverband kritisiert das Urteil

Der Prozess gegen die beiden Journalisten hatte am 1. April begonnen. Im Laufe der Verhandlungen stieg das Medieninteresse stetig. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), der Verband Sächsischer Zeitungsverleger und auch die Journalistenorganisationen "Netzwerk Recherche" sowie "Reporter ohne Grenzen" solidarisierten sich mit Erklärungen und forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach dem Urteil erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken: "Wenn das Urteil Schule macht, besteht die Gefahr, dass auch andernorts versucht wird, kritisch und investigativ recherchierende Journalisten einzuschüchtern."

Die sogenannte "Sachsensumpf-Affäre" war im Frühjahr 2007 durch Berichte über eine umfangreiche Datensammlung des Verfassungsschutzes zu kriminellen Netzwerken in Leipzig mit Beteiligung hochrangiger Juristen ausgelöst worden. In den Akten war von Amtsmissbrauch, Korruption, Kinder- und Zwangsprostitution die Rede. Die Dresdner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, stellte diese aber wieder ein. Der sächsische Landtag hat einen Untersuchungsausschuss zu "korruptiven Netzwerken" eingesetzt, der sich auch mit dem Journalistenprozess beschäftigen will.

epd