"Storch Heinar" darf "Thor Steinar" weiter veräppeln
Spott über die Modemarke "Thor Steinar" ist nach einem Urteil des Landgerichts Nürnberg erlaubt. Das Modelabel scheiterte mit einer Klage gegen die Satiremarke "Storch Heinar". Deren Erfinder Mathias Brodkorb bezeichnete das Urteil als "Sieg der Vernunft".

Das bei Rechtsradikalen beliebte Label scheiterte am Mittwoch mit dem Versuch, die Persiflage-Marke "Storch Heinar" verbieten zu lassen, die Bestandteil einer gegen Neonazis gerichteten Kampagne ist. Die "Thor Steinar"-Vertriebsfirma MediaTex aus dem brandenburgischen Mittenwalde hatte den Satirestorch wegen angeblicher Verletzung von Markenrechten und Verunglimpfung verklagt. (AZ: 3 O 5617/09)

Die Persiflageklamotten gehören zur Kampagne "Endstation Rechts" der Jusos in Mecklenburg-Vorpommern. Ihr Wappentier "Storch Heinar" ist ein zerzaustes Federvieh mit Hitlerbärtchen und Wehrmachtshelm. Sein Konterfei wird seit 2008 auf T-Shirts per Internet verkauft, was "Thor Steinar" gar nicht spaßig findet. Zum weiteren Storchen-Sortiment gehören die GröTaZ, die "größte Tasse aller Zeiten", und die "Kampftasche debiler Rudolf", die den Vogel in Anspielung auf Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß als Kampfflieger zeigt.

Richter erkennt auf Persiflage

Zwischen "Storch" und "Thor" bestehe weder beim Namen noch bei der bildlichen Darstellung Verwechslungsgefahr, befand Richter Horst Rottmann. Damit entfalle das wesentliche Kriterium für eine Markenrechtsverletzung. Auch vom Versuch, "Thor Steinar" durch Verunglimpfung Kunden abspenstig zu machen, könne keine Rede sein. Ähnlich wie "Lusthansa" sei "Storch Heinar" eine Persiflage und stehe somit unter dem Schutz der Kunstfreiheit. Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen hatte der Richter der Firma MediaTex geraten, die Klage wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückzuziehen, diese bestand jedoch auf einem Urteil.

Brodkorb erklärte nach dem Richterspruch, mit "Storch Heinar" werde die rechtsextreme Szene auf die Schippe genommen. Niemand könne ernsthaft behaupten, "dass es hier zu Verwechslungen kommt". Das habe das Gericht in seinem Urteil auch noch einmal deutlich gemacht, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Mecklenburg-Vorpommern. Klein beigeben musste "Storch Heinar" nur bei der von ihm vertriebenen Tasche "Wüstenfuchs". Hier hatte sich "Thor Steinar" bereits vorher die Namensrechte gesichert. Weil allerdings nach Angaben von "Storch Heinar" erst vier dieser Taschen verkauft wurden, dürfte der Schadenersatz gering ausfallen.

Partnerschaft mit "Front deutscher Äpfel"

Brodkorb, der Schweriner SPD-Landtagsabgeordneter ist und die Internet-Domain storchheinar.de besitzt, kündigte an, dass "Storch Heinar" ab sofort mit dem Satireprojekt "Front deutscher Äpfel" kooperieren werde. Ab sofort könne unter www.apfelfront-butike.de "die Apfelfront zum Anziehen geordert werden". Brodkorb ist Mitbegründer der Kampagne "Endstation Rechts". Zur Finanzierung des "Nürnberger Modeverbrecherprozesses" hat er ein Unterstützer-T-Shirt mit dem Aufdruck "Weltkriegsverliererbesieger" herausgebracht. Bei Verfahren um Markenrechte steht dem Kläger die Wahl des Gerichtsstandes frei.

epd