Das sei der ganz falsche Weg, sagte der CDU-Politiker der "Neuen Presse" (Dienstag) aus Hannover. Wenn ein Gericht die Sicherungsverwahrung aufgehoben habe, dann hätten die Entlassenen Persönlichkeits- und Schutzrechte. "Viel wichtiger ist, sie gar nicht erst freizulassen", so Busemann.
Debatte um Internet-Pranger
Die schwarz-gelbe Koalition streitet derzeit darüber, wie die Bevölkerung nun vor diesen Tätern wirksam geschützt werden kann. Dazu hatte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, am Wochenende eine Art Internetpranger ins Gespräch gebracht.
Busemann forderte für Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung kommen, eine Einrichtung, die sich deutlich von der Strafhaft unterscheidet. Dort muss es Therapie- und Beschäftigungsangebote geben.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat sich gegen einen Internet-Pranger für entlassene Sexualstraftäter ausgesprochen. Die Veröffentlichung persönlicher Daten von Schwerverbrechern sei kein gangbarer Weg, sagte de Maizière am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". Dadurch würden allenfalls "Denunziation und Lynch-Justiz" erleichtert. Die Bevölkerung werde jedoch nicht besser geschützt.
Wendt verteidigt Vorstoß
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, verteidigte unterdessen seine Forderung, den Aufenthaltsort entlassener gefährlicher Straftäter auf den Internetseiten der Polizei zu nennen. Die Bevölkerung habe ein Anrecht darauf, zu erfahren, wenn solche Täter in ihrer nächsten Umgebung lebten, sagte Wendt im Deutschlandfunk.
Den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürworteten Einsatz elektronischer Fußfesseln für entlassene Schwerbrecher hält de Maizère für unzureichend. Die Fußfessel sei nützlich, könne die Bevölkerung aber nicht genügend schützen. Sie gebe nur Auskunft darüber, wo sich ein Entlassener aufhalte, nicht aber darüber, was er tue.
80 Stratäter müssen aus Haft entlassen werden
De Maiziére und Busemann warben für die von der Union ins Gespräch gebrachte neue Form der Sicherheitsunterbringung. Nötig sei eine "eine Einrichtung, die sich deutlich von der Strafhaft unterscheidet", sagte Busemann der "Neuen Presse" vom Dienstag. Dort müsse es Therapie- und Beschäftigungsangebote geben.
Hintergrund der Debatte ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Demnach verstößt die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte. Etliche Schwerverbrecher in Deutschland müssen deshalb aus der Sicherungsverwahrung freigelassen werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums handelt es sich um mindestens 80 Gefangene. Über die geplante Reform der Sicherungsverwahrung wird seit Wochen in der schwarz-gelben Koalition gestritten.