Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, plädiert für einen Entschädigungsfonds, in den neben den verantwortlichen weltlichen und kirchlichen Institutionen auch der Bund einzahlen soll.

Opfer sexuellen Missbrauchs könnten nach Worten der Bundesbeauftragten Christine Bergmann künftig aus einem Fonds entschädigt werden. In den Fonds könnten die für Missbrauchsfälle verantwortlichen weltlichen und kirchlichen Institutionen, aber auch der Bund einzahlen. Sie sei mit ihren Überlegungen zwar noch nicht am Ende, doch über einen solchen Fonds könne man nachdenken, sagte die SPD-Politikerin und frühere Bundesfamilienministerin der "Süddeutschen Zeitung" (Montag).

Keine Opfer erster und zweiter Wahl

Summen wollte Bergmann, die dem runden Tisch gegen Missbrauch einen Vorschlag für Entschädigungen machen soll, nicht nennen. Überlegungen, die Höhe einer Entschädigung nach der Schwere der Tat zu staffeln, beurteilte sie aber skeptisch. Sie machte zudem klar, dass sie keine Unterschiede zwischen Menschen machen möchte, die in Internaten, Schulen und Vereinen missbraucht wurden und solchen, denen in Familien Leid geschah. "Es darf keine Opfer erster und zweiter Klasse geben", sagte sie.

Bergmann geht davon aus, dass nicht alle Wünsche der Opfer erfüllt werden können. Ausdrücklich ermunterte sie kirchliche und weltliche Einrichtungen, in deren Reihen Kinder missbraucht worden waren, schon jetzt eigene Vorschläge zur Entschädigung vorzulegen. Sie forderte auch eine bessere staatliche finanzielle Unterstützung der Beratungsstellen für Missbrauchsopfer.

dpa