Sind Röslers Gesundheitspläne verfassungswidrig?
Die Gesundheitsreform der schwarz-gelben Koalition verstößt laut einem von der SPD in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten gegen das Grundgesetz. Das Gesundheitsministerium widersprach dieser Auffassung umgehend.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der "Welt" (Samstag), nach dem Gutachten des Frankfurter Juristen Ingwer Ebsen sei der Sozialausgleich, den Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) plane, mit dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz unvereinbar. Bei der Berechnung des Sozialausgleichs würden nur das Arbeitsentgelt und die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt, heißt es laut "Welt" in dem Gutachten. Andere beitragspflichtige Einkommen blieben außen vor.

Das führe dazu, dass Kassenmitglieder, die tatsächlich ein höheres beitragspflichtiges Einkommen haben, unter Umständen leichter in den Genuss des Sozialausgleichs kommen als solche mit niedrigem Einkommen. Für diese Berechnungsart bestehe "ein hohes verfassungsrechtliches Risiko", zitiert die "Welt" aus dem Papier. Nahles sagte, Röslers Pläne seien "nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig". Tatsächlich gebe es gar keinen Sozialausgleich. Sie ermahnte den Minister: "Nun ist Herr Rösler am Zug: Er muss darlegen, wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen."

"Politisch motiviert, fachlich unseriös"

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium sagte dazu dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich unseriös." Die Versicherten könnten sich sein, dass der Sozialausgleich "unbürokratisch und gerecht" ausgestaltet sein werde.

epd