Staatsanwalt: Ermittlungen gegen Zollitsch eingestellt
Gegen den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch wird nicht mehr wegen des Verdachts der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft sah keine Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung.

Die Ermittlungen gegen den Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch wegen des Verdachts der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch sind eingestellt worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Konstanz am Mittwoch mit. Ein Missbrauchsopfer hatte dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vorgeworfen, als Personalreferent für den Einsatz eines Paters am Kloster Birnau am Bodensee ab 1987 mitverantwortlich gewesen zu sein. Dieser Pater hatte zuvor - in den 60er Jahren - in der Birnau Kinder missbraucht, darunter den Anzeigeerstatter.

Dieser Mann warf Zollitsch vor, damit für weitere mögliche Missbrauchfälle mitverantwortlich zu sein. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass für den zweiten Einsatz des Paters in den Jahren 1987 bis 1992 keine konkreten Missbrauchstaten oder Namen von Geschädigten bekanntgeworden seien. Deshalb fehle "auch jegliche Grundlage für eine strafrechtliche Verantwortung von Zollitsch", erklärte Oberstaatsanwalt Christoph Hettenbach.

Bei verjährten Missbrauchsfällen entfiel die Prüfung

Das erzbischöfliche Ordinariat in Freiburg hatte die Vorwürfe von Beginn an als substanzlos zurückgewiesen. Der damalige Personalreferent Zollitsch habe weder von den Vorwürfen aus den 60er Jahren noch von einem erneuten Einsatz des Paters im Kloster Birnau gewusst, hieß es in einer Erklärung am Mittwoch erneut. Außerdem sei dem Missbrauchsopfer, das die Anzeige erstattet hat, entgegen seiner Behauptung mehrfach Hilfe angeboten worden.

Die Anklagebehörde kam zu dem Schluss, dass es bei der ersten Tätigkeit des Paters im Kloster Birnau in den Jahren 1966 bis 1968 tatsächlich zu Missbrauchsfällen gekommen war. Diese seien jedoch verjährt. Deshalb habe man auch nicht prüfen müssen, ob Zollitsch zum damaligen Zeitpunkt eine Position inne gehabt hatte, die eine strafrechtlich relevante Mitverantwortung nach sich gezogen habe. Da für den zweiten Aufenthalt des Paters keine Missbrauchfälle bekannt geworden sind, habe sich die Staatsanwaltschaft nicht mit der Frage befassen müssen, wer die Personalverantwortung für den Pater trug und ob Zollitsch von der erneuten Tätigkeit des Priesters Kenntnis hatte.

Fall von 1995 ist noch anhängig

Selbst wenn es nicht verjährte Missbrauchsfälle ab 1987 gegeben hätte, sei für eine strafrechtliche Verfolgung der Nachweis erforderlich, dass Zollitsch vorsätzlich gehandelt habe. "Für eine derartige Annahme liegen keinerlei Hinweise vor", erklärt der Oberstaatsanwalt.

Der Fall Birnau hat nichts mit den Vorwürfen zu tun, die dem Erzbischof in einem Missbrauchsfall im badischen Oberharmesbach gemacht werden. Zollitsch soll 1995 als Personalreferent einen Fall von Kindesmissbrauch durch einen Priester vertuscht haben, was er zurückweist. In einem Interview hatte Zollitsch aber eingeräumt, in diesem Fall Fehler gemacht zu haben.

dpa