"Brokkoli-Patent" steht auf dem Prüfstand
Die Patentierbarkeit von Pflanzenzüchtungen kommt auf den Prüfstand. Am Dienstag und Mittwoch verhandelt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) in München über das "Brokkoli-Patent".

Die britische Firma Plant Bioscience hatte sich das Verfahren zur Herstellung einer speziellen Brokkoli- Variante 2002 schützen lassen. Ein Jahr später legten zwei Firmen aus Frankreich und der Schweiz Beschwerde gegen das Patent ein. Auch sie werden bei der Verhandlung in München anwesend sein.

Technisches oder ein biologisches Zuchtverfahren?

Das Patent EP 1069819 gilt auch für Samen und ausgewachsene Pflanzen der speziellen Brokkoli-Sorte, die besonders viele Glucosinolate enthalten. Dieser Stoff soll vorbeugend gegen Krebs wirken. Bei dem Verfahren werden nach Angaben des EPA die dafür verantwortlichen Gene im Brokkoli-Erbgut ermittelt und mit sogenannten genetischen Markern gekennzeichnet. Anschließend werden die Pflanzen mit den gewünschten Glucosinolaten anhand der Markergene ausgewählt und für die Zucht verwendet.

Kritiker wie die Umweltschutzorganisation Greenpeace befürchten, dass auf diesem Weg durch die Hintertür Patente auf Pflanzensorten vergeben werden können und Monopole bei den Nahrungsmittelkonzernen entstehen. Und auch im Bundestag stößt das "Brokkoli-Patent" auf fraktionsübergreifenden Widerstand. Viele Bundestagsabgeordnete sind grundsätzlich gegen eine Patentierung von landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen und warnen vor einer Monopolisierung der Pflanzen- und Tierzucht.

Grundsätzlich sind Patente auf Saatgut, Tierrassen und Pflanzensorten verboten. Doch das EPA erlaubt Patente auf technische Züchtungsverfahren, die nicht "im wesentlichen biologisch" sind. Bei dem Verfahren in München wird es deshalb vor allem darum gehen, ob beim "Brokkoli-Patent" ein technisches oder ein biologisches Zuchtverfahren angewendet wird.

dpa