Warum aus einem Beichstuhl keine Bar werden darf
Einen Beichtstuhl im Internet versteigern, ist sündiges Treiben. Mit dieser Einschätzung hat die Erzdiözese Wien eine neue Einnahmequelle einer Pfarrei schnell wieder versiegen lassen.

Dabei hatten die engagierten Katholiken und ihr Pfarrer in der Gemeinde Hirschstetten in Wien-Donaustadt nur ganz fromme Gedanken: Sie wollten mit dem Erlös der Auktion dringend benötigte Renovierungsarbeiten an ihrer Kirche bezahlen. "Er ist gut erhalten, und vielleicht findet so mancher Bastler eine Verwendung für den Beichtstuhl - Spielhaus für Kinder, Umbau zu einer kleinen Ein-Personen-Sauna oder ein origineller Barbereich", warb die Gemeinde am Montag auf der Auktionsplattform Ebay für ihren ausrangierten Sündenverschlag, berichteten österreichische Medien.

Doch als bereits mehr als 200 Gebote vorlagen und der Preis auf teuflische 666,66 Euro gestiegen war, schritt die Erzdiözese ein. Das Angebot auf Ebay wurde gelöscht. "Die öffentliche Versteigerung von Gegenständen, die der Sakramentenspendung oder der Verkündigung des Evangeliums dienen, ist nicht akzeptabel", sagte der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger. Beichtstühle sollte man nicht umbauen - "weder als Saunas noch als Bars". Leitenberger äußerte grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Pfarrei und hoffte, dass sich nach diesem "eindrücklichen Hilferuf" nun trotzdem Sponsoren für die Kirchenrenovierung finden werden.

Im Beichtstuhl bekennen katholische Christen ihre Sünde. Die Beichte, also das mündliche Eingeständnis einer Verfehlung oder Sünde, ist in der römisch-katholischen und der orthodoxen Kirche eines der sieben Sakramente. In den reformatorischen Kirchen wurde die Buße nicht rundweg abgelehnt, sie galt aber nicht mehr als Sakrament. In den vergangenen Jahren hat die Einzelbeichte im Protestantismus wieder stärkere Verbreitung gefunden.

epd/evangelisch.de