Vatikan verschärft Regeln gegen sexuellen Missbrauch
Unter dem Eindruck des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche verschärft und erweitert der Vatikan seine Regeln für den Kampf gegen Pädophilie und ähnliche Verbrechen.

Zu den am Donnerstag in Rom veröffentlichten neuen kirchenrechtlichen Strafnormen der Glaubenskongregation gehört, dass die Verjährungsfrist für Pädophilie von bisher zehn Jahren - gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an - auf 20 Jahre verlängert wird. Übergriffe von Priestern auf geistig behinderte Menschen werden mit jenen auf Kinder gleichgestellt. Als "schwerwiegenderes Verbrechen gegen die Sitten" wertet die Glaubenskongregation künftig auch den Besitz und die Verbreitung kinderpornografischen Materials. Diese Vergehen waren kirchenrechtlich bisher nicht unter Strafe gestellt.

An den zuständigen Kirchengerichten sind den neuen Normen zufolge künftig auch Laien zugelassen. Die überarbeiteten Regelungen sollen nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Übergriffe von Priestern und Kirchenmitarbeitern wirksamer zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit den zivilen Behörden bei Missbrauchsfällen bleibt laut Lombardi nach wie vor den jeweiligen staatlichen Gesetzen unterworfen.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat die neuen Vatikan-Regeln begrüßt. Die Kongregation für die Glaubenslehre gebe damit "ein klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten", sagte der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch, zur Neufassung der "Normen über die schwerwiegenden Delikte".

Das neue Dokument der Glaubenskongregation stelle ein "eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer von Verfehlungen und Verbrechen im kirchlichen Raum dar", erklärte Zollitsch: "Gerade dafür bin ich der Kongregation dankbar. Einmal mehr zeigt sich, dass die Kirche in Deutschland und die Universalkirche auf einem gemeinsamen Kurs sind." Das Unrecht werde damit aufgearbeitet und Konsequenzen für Gegenwart und Zukunft gezogen.

Erfahrungen ausgewertet

2001 habe die Kongregation für die Glaubenslehre unter ihrem damaligen Präfekten Kardinal Joseph Ratzinger ein Dokument vorgelegt, das sich aus kirchenrechtlicher Perspektive mit den besonders schwerwiegenden Straftaten (delicta graviora) befasst, erinnerte Zollitsch. Die Erfahrungen, die seit 2001 in verschiedenen Teilen der Welt gemacht wurden, seien von der Kongregation zwischenzeitlich sorgfältig ausgewertet worden.

Einige Rechtsnormen seien jetzt aufgrund dieser Erfahrungen den heutigen Erfordernissen angepasst worden, fügte Zollitsch hinzu. In diesem Zusammenhang sei die Verlängerung der Verjährungsfrist von zehn auf 20 Jahre zu verstehen und ebenso die Klarstellung, dass der Umgang von Klerikern mit kinderpornographischem Material zu den schwerwiegenden Delikten zähle.

Die Kirche regele hier nur ihren eigenen kircheninternen Rechtskreis, so Zollitsch weiter. "Die Bestrafung von Tätern nach den staatlichen Gesetzen in den verschiedenen Staaten bleibt davon völlig unbenommen und wird in keiner Weise berührt."

dpa/epd