Im US-Fernsehen ist Fluchen wieder erlaubt
Ist das das Ende der Pieptöne? Die vor sechs Jahren erlassenen Fluchverbote der Rundfunkaufsicht verstoßen nach Ansicht eines New Yorker Gerichts gegen die Verfassung.
15.07.2010
Von Chris Melzer

Eine einzelne Brust kann über Jahre Dutzende Anwälte beschäftigen - zumindest, wenn sie Janet Jackson gehört und für ein paar Sekunden live im amerikanischen Fernsehen war. Seit sechseinhalb Jahren streiten Rundfunk und Rundfunkaufsicht über den Fall. Jetzt hat ein New Yorker Gericht ein richtungsweisendes Urteil gefällt: Im amerikanischen Fernsehen darf wieder geflucht werden.

"Nipplegate" beschäftigt Sender und Medienaufsicht

Die Fakten: In der Show zur Super Bowl 2004, dem Endspiel der Footballmeisterschaften, tanzten Janet Jackson und Justin Timberlake durch das Reliant-Stadion in Houston und durch die Wohnzimmer von 90 Millionen Zuschauern. Plötzlich machte sich der 23-Jährige am Kostüm der 14 Jahre älteren Michael-Jackson-Schwester zu schaffen und riss ihr ein Stückchen Leder vom Dekolleté.

Nur für ein paar Sekunden war die rechte Brust der Sängerin zu sehen. Doch "Nipplegate" beschäftigt seither die Sender, die Medienaufsicht FCC und nicht zuletzt die ganze Branche. Was ist Freiheit? Und was Schmutz, vor dem der Bürger geschützt gehört?

Die Künstler beteuerten immer wieder, nichts sei geplant und alles ein Unfall gewesen, eine "wardrobe malfunction" - eine "Garderoben-Fehlfunktion". So ganz nimmt den beiden allerdings niemand ab, dass das Kostüm so sauber riss und Jacksons gepiercte Brust ausgerechnet dann bloßlegte, als beide die letzte Zeile ihres Songs sangen: "Ich werde Dich nackt haben bis zum Ende dieses Liedes."

"Live" ist in Amerika nicht mehr live

Nicht nur, dass es Protestanrufe regnete, und die Nacktsekunden den Sender vor Gericht Millionen kosteten. "Live" ist seitdem in Amerika nicht mehr "live". Wie in Diktaturen wird ein paar Sekunden zeitversetzt gesendet, um notfalls noch eingreifen zu können.

Die Richter in New York haben jetzt der Verfassung den Vorrang gegeben, genauer dem ersten Verfassungszusatz. Die Meinungs- und Redefreiheit garantiere auch das Recht auf ein bisschen nackte Haut und einen Fluch - zumindest in Maßen. Beides war nach den 2004 erlassenen FCC-Regeln praktisch gar nicht mehr erlaubt. Und genau diese Regeln verstoßen nach Ansicht des Gerichts gegen die Verfasssung. Die FCC-Auflagen hätten einen "Abschreckungseffekt, der bei der Flüchtigkeit von Kraftausdrücken zu weit" gehe. Ist das das Ende des Pieptones?

Gepixelte Münder

Jedes "shit", jedes "damn" und vor allem das allgegenwärtige "fuck" war in den letzten Jahrzehnten von den Sendern mit einem Piepton ausgelöscht worden. In einigen Talkshows wird so oft gepiept, dass zum Teil der Sinn des Gesagten völlig verloren geht - auch wenn Gesichtsausdruck und Lautstärke meistens aussagekräftig genug sind. So etwas gibt es auch in Deutschland. Aber in den USA sind die Sender - die FCC immer im Nacken - weit strenger. Selbst ein "verdammt" ist da schon jugendgefährdend genug, so dass es eliminiert gehört.

Ob wirklich neue - je nach Sichtweise liberale oder unzüchtige - Zeiten anbrechen, ist allerdings fraglich. Denn selbst die Gewinnerseite erwartet, dass die FCC vor den Supreme Court, also das höchste Gericht, ziehen wird. Zumindest könnten aber einige Auswüchse der Vergangenheit angehören: Seit einigen Monaten werden die Flüche nicht mehr nur weggepiept. Jetzt wird auch der Mund des Schimpfenden gepixelt - damit auch Menschen, die Lippen lesen können, sicher vor Flüchen sind.

dpa