Welche Rechte haben Bahnkunden beim Ausfall einer Klimaanlage, bei Hitze oder Kälte?
Heinz Klewe: Ein solches Ereignis steht nicht im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten, die klare Regelungen nur hinsichtlich der Entschädigungsansprüche bei Verspätungen trifft. Trotzdem gilt: Im Falle einer ausgefallenen Klimaanlage könnten sich zivilrechtliche Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag ergeben, den der Reisende mit dem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat. Der Kunde hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit – gerade beim ICE – hinsichtlich des Reisekomforts. Es besteht also ein berechtigter Kompensationsanspruch.
Also wie sieht es nun aus mit meinem Recht?
Klewe: Rechtlich ist es nicht ganz einfach zu lösen. Es ist eine individuelle Angelegenheit, die geprüft werden muss. Angesichts der rechtlichen Problematik will die DB AG gegenüber ihren betroffenen Kunden eine kulante Regelung treffen.
Was kann ich denn nun im konkreten Fall machen?
Klewe: Es ist den Reisenden zu raten, im ersten Schritt den Zugbegleiter zu bitten, die Klimaanlage nachzusteuern. Wenn dieses nicht möglich ist, sollte um die Möglichkeit gebeten werden, in einem anderen Wagen Platz nehmen zu können. Wenn auch dies nicht möglich ist und sich gesundheitliche Probleme ergeben, empfehlen wir um Bestätigung der Probleme durch den Zugbegleiter und um einen Zugwechsel im nächstmöglichen Bahnhof zu bitten. Die Bestätigung ist insbesondere bei Tickets mit Zugbindung sinnvoll.
Wenn das alles nicht funktioniert, was dann?
Klewe: Zuallererst muss sich der Kunde an die DB Fernverkehr AG Kundendialog in Bamberg wenden. Er sollte sein Anliegen in einem Schreiben formulieren, eine Kopie des Tickets und die Bestätigung durch den Zugschaffner beifügen. Wenn dieser Versuch, zu einer Einigung zu kommen, nicht fruchtet, kann sich der Reisende an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) wenden, um seine Vorstellungen von einer Schadenswiedergutmachung zufriedenstellend zu regeln.
Um künftig solche Zwischenfälle zumindest rechtlich abzusichern: Sollten vielleicht die Fahrgastrechte geändert werden?
Klewe: Hier kann nur der Gesetzgeber handeln, denn er hat die Fahrgastrechte auch formuliert.
Heinz Klewe ist Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr in Berlin.
Karola Kallweit ist Absolventin der evangelischen Journalistenschule und Autorin in Frankfurt und Berlin.