Das private Busunternehmen Deutsche Touring GmbH stritt sich seit 2005 mit der Bahn um die Buslinie Frankfurt/Main-Dortmund. Fünfmal täglich wollte das Unternehmen die Strecke bedienen. Eine einfache Fahrt ohne Ermäßigung sollte 25 Euro kosten, mit Rückfahrt 50 Euro. Das Land Hessen genehmigte die Buslinie - mit dem Argument, ein solch günstiges Angebot mache die Bahn trotz BahnCard und - meist schnell ausgebuchten - Sparpreisen nicht. Die DB Fernverkehrs AG klagte dagegen, war in den Vorinstanzen allerdings unterlegen.
In Deutschland gibt es anders als in anderen europäischen Ländern kein flächendeckendes Fernbuslinien-Netz. Schuld daran ist das alte Personenbeförderungsgesetz, das die bestehenden Verkehrsangebote - also vornehmlich die Bahn - schützt. Eine Genehmigung von Buslinien ist nur möglich, wenn sie eine "wesentliche Verbesserung" im Vergleich zum Zug darstellen. Um die Liberalisierung dieses Marktes wird seit langem gerungen, bislang jedoch noch ohne Erfolg.
Bahn: Billiger ist nicht gleich besseres Angebot
Die Bahn geht davon aus, dass allein ein billigerer Fahrpreis noch keine Verbesserung des Angebotes darstellen kann. Anwalt Olaf Otting beharrte auch in Leipzig darauf, dass die Strecke Frankfurt/Main- Dortmund bereits bestens von der Bahn bedient werde - und zwar "bequemer, schneller, umweltfreundlich." Es dürfe doch nicht sein, dass private Busunternehmen sich nur mit einem günstigen Preis Zugang zu den "Rosinen" - einträglichen Städteverbindungen - verschaffen und so die Bahn "kannibalisieren".
Dagegen sieht Petra Wich-Schielke von der Deutschen Touring GmbH in der Busverbindung keine Konkurrenz zur Bahn, sondern ein "zusätzliches Angebot" für Menschen, die bisher gar nicht Bahn gefahren sind. Sie denkt dabei an Studenten mit wenig Geld oder Senioren, die es durchaus schätzten, wenn der Chauffeur ihr Gepäck in den Bus lade. "Wir werden immer wieder gefragt: Warum verhindert die Bahn - oder warum ist es gesetzlich nicht möglich - einen nationalen Linienbusverkehr einzurichten", sagte Wich-Schielke.
Bahn trotz prinzipieller Niederlage zufrieden mit dem Urteil
Dass das Bus-Unternehmen auf der Strecke nun trotzdem aktuell nicht zum Zuge kommt, liegt an einem Formfehler, den das Regierungspräsidium Darmstadt begangen hat. Die Behörde versäumte es, der Bahn Gelegenheit zu geben, selbst günstige Angebote zur Schließung der Niedrigpreis-Lücke zu machen. "Nach unserer Erfahrung gibt es da keine Flexibilität der Bahn", hieß es. Trotzdem, so meinten die Bundesverwaltungsrichter, hätte die Behörde bei der Bahn wenigstens nachfragen müssen.
Ein Bahnsprecher zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung. "Wir freuen uns, dass wir gewonnen haben und dass mit diesem Urteil mehr Rechtssicherheit geschaffen wurde für alle Beteiligten bei der Genehmigung des Buslinienverkehrs."