Internetangebot der ARD besteht Drei-Stufen-Test
Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) hat den sogenannten Drei-Stufen-Test für das Internetangebot DasErste.de abgeschlossen. Das Telemedienkonzept sei vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt und entspreche den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages, teilte der Rundfunkrat am Montag in München mit.

Der Genehmigungsbeschluss war einstimmig gefallen, gleichzeitig jedoch an bestimmte Maßgaben geknüpft. So muss unter anderem das beantragte Verweildauerkonzept geändert werden. Betroffen seien insbesondere Serien der leichten Unterhaltung. Wenn diese zu lange im Internet verfügbar blieben, habe dies negative Auswirkungen auf den noch jungen Markt der Abruf-Videodienste (Video-on-Demand), so der Rundfunkrat. Das Gremium fordert darüber hinaus klar definierte Rahmenbedingungen für den Auftritt des Ersten Deutschen Fernsehens auf fremden Internetplattformen oder in sozialen Netzwerken.

Der Rundfunkrat muss zudem fortlaufend über wesentliche Änderungen bei der Kostenentwicklung informiert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn die angemeldeten Kosten des Telemedienangebots um mehr als zehn Prozent überschritten werden. Bei gravierenden Veränderungen werde der Rundfunkrat einen neuen Drei-Stufen-Test anstoßen.

Änderungen müssen zum 1. September online sein

Im Drei-Stufen-Test prüfen die Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten derzeit, inwieweit die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, wie stark diese in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und welcher finanzielle Aufwand dafür erforderlich ist.

Die Entscheidung des BR-Rundfunkrats muss nun von der Rechtsaufsicht geprüft werden. Parallel muss das Telemedienkonzept entsprechend den Vorgaben des Rundfunkrates geändert werden. Die genehmigte Fassung wird dann im Amtsblatt veröffentlicht. Spätestens zum 1. September dieses Jahres muss DasErste.de dem genehmigten Telemedienkonzept entsprechen.

epd