Das Bundeskartellamt hatte dem Springer-Verlag Anfang 2006 den Kauf der Sendergruppe ProSiebenSat.1 untersagt; das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte diese Entscheidung bestätigt. Demnach bildeten die beiden Sendergruppen ProSiebenSat.1 und Bertelsmann (RTL, VOX, n-tv) zur Zeit der geplanten Übernahme ein "marktbeherrschendes Oligopol" auf dem Fernsehwerbemarkt mit einem Marktanteil von mehr als 80 Prozent. Durch den Zusammenschluss wäre die marktbeherrschende Stellung der großen Sendergruppen verstärkt worden. Diese Einschätzung bestätigte nun der BGH.
Der Axel Springer Verlag wollte am Dienstag keine Stellungnahme abgeben. Man wolle zunächst die schriftliche Begründung der Entscheidung abwarten, sagte ein Unternehmenssprecher. Springer hatte nach der Entscheidung des Kartellamts die Übernahmepläne fallen gelassen, aber dennoch gegen die Entscheidung geklagt, um Rechtssicherheit für künftige Übernahmen zu erlangen.
Knackpunkt "Bild"-Zeitung
Der Vertreter des Bundeskartellamts hatte in der mündlichen vor allem auf die Bedeutung der im Springer-Verlag erscheinenden "Bild"- Zeitung für den Werbemarkt verwiesen. "Bild" sei für bundesweite Kampagnen "die einzige Alternative zur Fernsehwerbung". Bei einer Übernahme der Sendergruppe um ProSieben und Sat.1 wäre jedes Interesse an einem medienübergreifenden Wettbewerb um Werbekunden entfallen.
Der Anwalt des Springer-Verlags, Dirk Schroeder, widersprach dieser Annahme: "Sie können Fernsehwerbung nicht durch Printwerbung substituieren." Die Werbepreise seien in den vergangenen Jahren gefallen; Grund hierfür sei ein funktionierender Wettbewerb.
Nach dem Scheitern der Fusion hatte die Investorengruppe um den Geschäftsmann Haim Saban ihre Anteile an ProSiebenSat.1 im Jahr 2007 an die Finanzinvestoren KKR und Permira verkauft. Seit der Übernahme lasten Schulden in Höhe von mehr als 3 Milliarden Euro auf der Sendergruppe.