Bei der ersten Beratung der Reform in der Länderkammer am Freitag in Berlin betonten die Vertreter von unions- und SPD-regierten Ländern gleichermaßen, der zwischen Bund und Ländern sowie den Koalitionsfraktionen ausgehandelte Kompromiss dürfe nicht scheitern. Die Politik habe eine Verantwortung gegenüber 6,7 Millionen Arbeitslosen und ihren Familien sowie Zehntausenden Beschäftigten in den fast 350 Jobcentern bundesweit.
Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer (SPD) appellierte an ihre Länderkollegen, den "außerordentlich fragilen Kompromiss" nicht an umstrittenen Details zerbrechen zu lassen. Ein nochmaliges Scheitern der über Jahre mühsam ausgehandelten Reform wäre "unerträglich", sagte sie. Dreyer, die den Kompromiss mitausgehandelt hatte, forderte die schwarz-gelbe Koalition auf, im Bundestag endlich ihre Zusage einzulösen, 3.200 Stellen in den Jobcentern zu entfristen.
Keine Einwände gegen Grundgesetzänderung
Über die Änderungswünsche der Länder muss nun der Bundestag beraten. Die Reform der Jobcenter kann nur mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden. Gegen die notwendige Grundgesetzänderung erhob die Länderkammer keine Einwände.
Auch der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Arbeitsstaatssekretär Ralf Braucksiepe (beide CDU) riefen dazu auf, nur solche Änderungswünsche zu verfolgen, die Verbesserungen bedeuten, die Reform selbst aber nicht infrage zu stellen. Tillich, der ebenfalls der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angehört, die den Kompromiss ausgehandelt hatte, schloss sich ausdrücklich der Forderung Dreyers an den Bundestag an, die Stellen-Entfristung schnell zu beschließen. Die SPD hat ihre Zustimmung im Bundestag davon abhängig gemacht, dass die im Kompromiss vereinbarte Entfristung von 3.200 Jobcenter-Stellen umgesetzt wird.
Zustimmung der SPD
Die Reform besteht aus einer Grundgesetzänderung und einem weiteren Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation in den Jobcentern. Teil dieses Gesetzes ist auch die Ausweitung der kommunalen Träger auf bis zu 110 Kommunen.
Gegen die Grundgesetzänderung erhob der Bundesrat erwartungsgemäß keine Einwände. Sie war im Vorfeld zwischen Bund, Ländern, den Koalitionsfraktionen Union und FDP sowie der SPD vereinbart worden. Die Zustimmung der SPD ist erforderlich, da das Grundgesetz nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden kann.
Probleme bei der Mischverwaltung
Die Jobcenter müssen bis zum Ende dieses Jahres auf sichere Füße gestellt werden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die Mischverwaltung aus Arbeitsagenturen und Kommunen verfassungsrechtlich beanstandet hat. Da die Jobcenter, die erst infolge der Hartz-Reformen entstanden sind, beibehalten werden sollen, soll nun eine Ausnahmeregelung im Grundgesetz geschaffen werden. Die Reform soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.
epd