Das Opfer soll in den 60er Jahren von einem Pater im Kloster Birnau im Erzbistum Freiburg missbraucht worden sein. Zollitsch soll laut Anzeige den beschuldigten Pater trotz der bekannten sexuellen Übergriffe in
seiner Zeit als Personalreferent der Erzdiözese im Jahr 1987 erneut in Birnau angestellt haben.
Am Donnerstag veröffentlichte die Erzdiözese eine Stellungnahme des Abtes, der für das Kloster Birnau verantwortlich ist. Darin heißt es, mit den Entscheidungen und Vorgängen in Birnau habe der heutige Erzbischof nichts zu tun gehabt.
Zollitsch nicht verantwortlich?
Zollitsch werde grundlos beschuldigt, schreibt der Abt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde. Für die Mitglieder der Klostergemeinschaft in Birnau sei kirchenrechtlich allein der Abt der Zisterzienserabtei Wettingen-Mehrerau verantwortlich. Der Orden unterstehe nicht dem jeweiligen Bischof vor Ort, sondern dem Papst in Rom.
Der Erzdiözese wurde der Fall nach eigenen Angaben erst 2006 bekannt. Daraufhin habe das Erzbistum den Orden eingeschaltet und den damaligen Abt der Abtei Wettingen-Mehrerau auf die zu ziehenden Konsequenzen hingewiesen.
Zuständigkeit des Abtes
Der beschuldigte Pater soll in den 80er und 90er Jahren erneut zur Klostergemeinschaft des Zisterzienserordens in Birnau gehört haben. Deren Zusammensetzung wird alleinverantwortlich vom Abt des Ordens geregelt. Die Zisterzienserabtei Mehrerau ist eine "Territorialabtei", die dem zuständigen Abt untersteht. Die Wallfahrts- und Klosterkirche Birnau gehört als Priorat seit 1919 zur Abtei Mehrerau.