Dennoch muss der Fall nicht neu aufgerollt werden. Das Gericht vertrat zwar die Ansicht, dass im Fall Gäfgen eine "unmenschliche Behandlung" vorliege. Diese habe aber keinen Einfluss auf Urteil und Strafmaß gehabt, so die Richter.
Gäfgen hatte im September 2002 den elfjährigen Frankfurter Bankierssohn Jakob von Metzler entführt und erstickt. Die Polizei, die den Jungen noch am Leben wähnte, hatte Gäfgen während einer Befragung physische Gewalt angedroht. Daraufhin verriet Gäfgen das Versteck, in dem die Beamten schließlich die Leiche des Jungen fanden.
Gäfgen wurde später zu lebenslanger Haft verurteilt. Er zog vor das Menschenrechtsgericht und verklagte die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und des Rechts auf einen fairen Prozess.
epd/dpa