Der 56-Jährige habe sich das kinderpornografische Material aus privatem Interesse beschafft, warf ihm das Karlsruher Landgericht am Freitag zur Begründung vor. Tauss hat den Besitz des Pornomaterials nie bestritten, hatte aber stets erklärt, er habe das Material aus rein dienstlichem Interesse beschafft. Die Bilder und Videos waren vor einem Jahr in der Berliner Wohnung von Tauss gefunden worden. Der ehemalige medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und sein Anwalt Jan Mönikes kündigten an, in Revision zu gehen.
Die Strafkammer folgte mit dem Strafmaß weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, sah aber von einer ebenfalls geforderten Geldstrafe ab. "Die Gesamtschau ergibt, dass Tauss nicht aus politischen Gründen und der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats, sondern aus privaten Gründen in der Kinderpornoszene virtuell unterwegs war", sagte der Vorsitzende Richter Udo Scholl. Im Urteil werden Tauss, der inzwischen Mitglied der Piratenpartei ist, rund 100 Einzelfälle vorgeworfen.
Keine Ausnahme für Abgeordnete
Der Richter betonte, Tauss habe sich als Abgeordneter nicht auf eine gesetzliche Ausnahmegenehmigung berufen können - auch nicht, weil er ein Experte für Internetthemen und Kriminalität im Netz gewesen sei. "Es gelten die gleichen Befugnisse für alle Abgeordneten. Diese Statusgleichheit verbietet Sonderrechte für einzelne Abgeordnete", sagte Scholl. "Der Angeklagte wusste, dass das, was er tat, verboten war und dass für ihn keine Ausnahme galt."
Daher gehe das Gericht davon aus, dass Tauss aus privatem Interesse in der Kinderpornoszene unterwegs war. "So unbedarft ist der Angeklagte nämlich nicht", sagte Scholl. Tauss habe sich die Bilder nicht unbedingt aus sexuellem Interesse verschafft, sagte der Richter. "Denkbar ist, dass er sich schlicht aus Neugierde in der Kinderpornoszene bewegte."
"Durch das Verfahren genug bestraft"
Gegen den früheren SPD-Mann spreche der lange Tatzeitraum, die Vielzahl und der erhebliche Umfang seiner Kontakte. Zugute müsse man ihm halten, dass er von Anfang an das objektive Geschehen zugegeben und dem Gericht erspart habe, alle Dateien begutachten zu müssen. Von einer härteren Strafe, einer Bewährungs- oder Geldauflage sah das Gericht ab. "Der Angeklagte ist durch das Verfahren bestraft, und zwar bestraft genug", sagte Scholl.
Tauss folgte der Urteilsverkündung ruhig und gefasst. Danach sagte er: "Dies ist ein Urteil, mit dem ich nicht leben kann und nicht leben mag." Er habe sich einen Freispruch erhofft und werde nun in Revision gehen. Auf die Frage, was er als nächstes machen werde, sagte Tauss: "Ich fahr' Fahrrad 'ne Woche lang."