EU: US-Fahnder müssen sich an Datenschutz halten
Amerikanische Terrorfahnder sollen Daten von EU- Bürgern nur unter strengen Datenschutzregeln auswerten dürfen - das fordert die EU-Kommission. Auch bei der Verbrechensaufklärung müsse der Schutz der Privatsphäre gewahrt bleiben. Einen entsprechenden Vorschlag für die Verhandlungen über ein Grundsatzabkommen mit den USA legte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel vor. Die Übermittlung der Daten an die USA wird dabei allerdings nicht in Frage gestellt.

Es geht um die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität wie Terrorismus, Kinderpornografie oder Drogenhandel. Schon heute prüfen US-Fahnder dabei täglich die Daten von Millionen europäischer Bürger wie Banküberweisungen, Flugtickets oder Telefongespräche. Davon sind auch vollkommen unbeteiligte Menschen betroffen.

Zentrale Forderung der Europäer ist die Einführung unabhängiger Datenschutzbehörden in den USA nach europäischem Vorbild, die den Datentransfer überwachen. Zudem sollen betroffene EU-Bürger auf die eigenen gespeicherten Daten zugreifen können, sie wenn nötig korrigieren oder löschen lassen und gegen den unrechtmäßigen Umgang mit ihren Daten in den USA auf Schadenersatz klagen können. "Es kann keinen Datenaustausch ohne vollen Datenschutz geben", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding.

EU-Kommission erwartet schwierige Verhandlungen

Mit ihrem Vorschlag reagiert die Kommission auf die Forderung des Europaparlaments, das jüngst bei der Weitergabe von Passagierdaten und Bankdaten an die USA mehrfach fehlenden Datenschutz kritisiert hatte. Erst im Februar hatte das Europaparlament das "Swift-Abkommen" über den Transfer von Bankdaten an die USA gestoppt - derzeit wird eine neue Vereinbarung ausgehandelt. Solche Konflikte soll das neue Abkommen künftig verhindern.

Allerdings erwartet die Kommission schwierige Verhandlungen mit den Amerikanern, die dem Vorhaben skeptisch gegenüber stehen. Frühestens 2011 rechnen EU-Diplomaten mit einem unterschriftsreifen Abkommen.

Nach Ansicht der Kommission müssen die Grundrechte europäischer Bürger nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit auch in den USA gelten. Die Behörde bezieht sich dabei auf die Grundrechtecharta des EU- Reformvertrages, die den Schutz persönlicher Daten vorschreibt.

Um mit den USA verhandeln zu können, benötigt die Kommission die Zustimmung des EU-Rates, in dem die 27 Mitgliedsstaaten vertreten sind. Dies soll im Sommer erfolgen. Dem fertigen Abkommen müssen dann das Europaparlament und der EU-Rat zustimmen.

dpa