Die deutsche Wissenschaftsgemeinschaft blickt in diesen Tagen gespannt nach Bremen. Dort steht nichts Geringeres auf dem Prüfstand als ihr höchstes Gut: Die im Grundgesetz verbürgte Forschungsfreiheit. In der Hansestadt beschäftigt sich von diesem Freitag an das Verwaltungsgericht mit den umstrittenen Affenversuchen der Universität. In dem Prozess sollen die Richter entscheiden, ob die Experimente weitergehen dürfen. Ihr Urteil könnte Maßstäbe setzen. Denn sie müssen klären, welches Recht schwerer wiegt: die freie Forschung oder das Staatsziel Tierschutz.
Erst Elektroden im Hirn, dann zur Untersuchung getötet
Seit 1998 erforscht der Neurobiologe Andreas Kreiter an Makaken die Funktion des Gehirns. Dabei geht er nicht gerade zimperlich mit den Affen um. Bei den Versuchen sitzen sie oft stundenlang fixiert in einem Stuhl aus Plexiglas. Auf einem Bildschirm erscheinen im Sekundentakt bunte Symbole. Drückt das Tier im richtigen Moment eine Taste, erhält es zur Belohnung etwas Saft. Haarfeine Elektroden, die die Wissenschaftler durch ein Loch im Schädel des Affen schieben, messen dabei die Aktivität im Hirn.
Vor den Experimenten lässt Kreiter seine Probanden dursten, damit sie motiviert mitarbeiten. Am Ende werden sie getötet, damit Kreiter ihre Gehirne untersuchen kann. Doch leiden die Tiere für die Versuche unerträgliche Qualen? Ja, sagen Tierschützer. Nein, sagt Kreiter. Die Haltung der Affen sei artgerecht, die Eingriffe schmerzlos, betont der Professor vom Institut für Hirnforschung. Seine Arbeit ist Grundlagenforschung und nach Ansicht der Uni unverzichtbar, um künftig schwere Krankheiten wie Epilepsie und Alzheimer heilen zu können. "Ohne dass wir verstehen, wie das Gehirn funktioniert, wird es keine Therapien geben", sagt Kreiter.
Bremen: Belastung für die Tiere wiegt den Nutzen nicht auf
Das sieht die Gesundheitsbehörde der Hansestadt anders. 2008 weigerte sie sich, die Genehmigung für die Tierversuche zu verlängern. "Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Belastungen für die Tiere so hoch sind, dass sie durch den Nutzen der Experimente nicht aufgewogen werden", erläutert Jörg Henschen von der Behörde. Diese Auffassung stützt sich auf drei Gutachten von Biologen aus Deutschland, der Schweiz und Großbritannien.
Kreiter und die Universität legten Widerspruch ein, den die Gesundheitsbehörde in einer 64 Seiten langen Begründung ablehnte. Also klagte Kreiter. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Behörde bereits eine erste Niederlage hinnehmen. Bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung darf der Neurobiologe seine Experimente weiterführen. Wegen der schwierigen Rechtslage deutet sich bereits jetzt ein langwieriges Verfahren an.
Rückendeckung erhält Kreiter von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), die seine Arbeit mit 1,44 Million Euro fördert. "Die Forschungen von Professor Kreiter sind von höchstem Wert für die Hirnforschung", urteilt DFG-Präsident Matthias Kleiner. Ohne Tierversuche seien diese nicht möglich. Dass die Wissenschaftler dabei das Tierschutzgesetz einhielten, hätten zahlreiche Gutachter bestätigt. "Der Streit, der ja nun bereits drei Jahre andauert, schadet ganz klar dem Ansehen Bremens als Wissenschaftsstadt."
Makaken sind kein zweijähriges Kind
Für Wolfgang Apel ist das keine Rechtfertigung. "Auch die Forschung muss sich der ethischen Bewertung unterziehen", fordert der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Makaken sind vergleichbar mit einem zweijährigen Baby. Würde man so etwas mit einem Baby machen? Ich glaube nicht." Roman Kolar von der Tierschutzakademie nahe München zweifelt auch am medizinischen Nutzen der Experimente. "Eine therapeutische Anwendung war bisher nicht in Sicht."
Unter dem juristischen Tauziehen leidet mittlerweile auch Kreiters Arbeit, klein beigeben wird er jedoch nicht - genau wie damals. Als er nach Bremen kam, gab es Drohungen gegen ihn und seine Familie. Lange Zeit brauchte er Polizeischutz. An eine andere Uni zu wechseln, kommt für Kreiter trotz allem nicht infrage. "Es ist wichtig, dass man die Geschichte ein für alle Mal durchkaut, um zu klären, ob in diesem Land biomedizinische Forschung noch erwünscht ist." Dafür will er notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.