Wenn Jugendliche Alkohol kaufen, soll künftig generell ihr Ausweis kontrolliert werden. Darauf verständigte sich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), mit dem deutschen Einzelhandel. "Jugendlich aussehende Alkoholkäufer werden ab sofort beim Kauf von Alkohol freundlich nach ihrem Ausweis gefragt", sagte Dyckmans am Mittwoch in Berlin. Dadurch solle Jugendschutz gestärkt und ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Eindämmung des Alkoholkonsums Jugendlicher geschaffen werden.
Bereits heute verpflichtet das Jugendschutzgesetz den Einzelhandel dazu, im Zweifelsfall das Lebensalter zu überprüfen, um die Verkaufsverbote an Jugendliche einzuhalten. Künftig solle an allen Supermarktkassen ein Schild aufgestellt werden, das die Kunden bei möglichen Alterskontrollen um Verständnis bitte, kündigte der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, an. Damit die Ausweiskontrolle zur Selbstverständlichkeit werde, wolle der Handel interne volljährige Testkäufer einsetzen. Zudem sollten das Verkaufspersonal besser geschult und Warnsysteme für Kassen eingerichtet werden.
Nächtlichen Verkaufsverboten für Alkohol wie beispielsweise in Baden-Württemberg erteilten Dyckmans und Sanktjohanser eine Absage. Sie sei skeptisch, ob solche Verkaufsverbote zu weniger Alkoholkonsum führten, sagte die Drogenbeauftragte. Verkaufsverbote seien keine Lösung, sondern politischer Aktionismus, kritisierte Sanktjohanser. Damit das Beispiel Baden-Württembergs nicht Schule mache, müsse das Jugendschutzgesetz im Handel konsequenter durchgesetzt werden.
Die Zahl der Alkoholvergiftungen unter Kinder und Jugendlichen erreichte 2008 den höchsten bisher gemessenen Wert. So wurden 25.700 Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 20 Jahren stationär behandelt, elf Prozent mehr als 2007.