Stellen Sie sich vor: Heute in drei Monaten ist Weihnachten schon wieder rum! Es wird Zeit, sich darüber Gedanken zu machen, welches Grünzeug Sie in ungefähr drei Monaten und sieben Tagen aus dem Fenster werfen wollen. Beziehungsweise, einfacher gesagt: Welchen Weihnachtsbaum Sie sich in Ihr Wohnzimmer stellen wollen.
Doch Achtung! Aus Sicht des Finanzamts ist so ein Weihnachtsbaum eine sehr komplizierte Sache. Wie viel Mehrwertsteuer Sie auf dieses Ding bezahlen müssen, ist nämlich ausgesprochen schwierig zu ermitteln, wie die FAZ im vergangenen Dezember klarstellte.
Da wäre zunächst einmal der popelige Plastik-Weihnachtsbaum. Ganz egal, ob nahezu Natur oder „Weihnachtsbaum, blau, mit Engelsflügeln“: Hier sind in jedem Fall 19% fällig.
Anders sieht es bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus. Kurz gesagt: Im Baumarkt sind's 7%. Ein Landwirt kann sich aussuchen, ob er eine Pauschale für den ganzen Betrieb zahlt – in diesem Fall ist die Steuer gar nicht genau zu beziffern. Stattdessen kann er aber auch den Baum einzeln besteuern. Dann sind 10,7 Prozent fällig, wie immer für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Oder auch 5,5 Prozent für forstwirtschaftliche Erzeugnisse. Fragen Sie doch mal beim nächsten Einkauf Ihren Verkäufer, welche Steuerhöhe er sich ausgesucht hat. Oder verlangen Sie eine Quittung mit Mehrwertsteuerausweis.
Wie gut, dass wir als Kunden davon normalerweise nichts mitbekommen. Aber vielleicht klingelt dieses Jahr am Heiligabend mal nicht das Christkind, sondern die Steuerprüfung?
Wir wünschen Ihnen so oder so frohe Weihnachten. Auch allen Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten. Und fragen uns, wie wohl ein Weihnachtsbaum im Finanzamt besteuert wird.