Der Begriff "Medienwandel" wird schon lange benutzt, auch, weil er Beherrschbarkeit suggeriert. Das Rieplsche Gesetz, demzufolge kein einmal etabliertes Medium ganz verschwindet (und in dessen Originalformulierung von "Wandlungen" schon die Rede ist), ist bisher nicht entscheidend widerlegt. Seit gut zwei Wochen wandelt sich die Themensetzung der etablierten Medien schneller. Das hat mit Wahlergebnissen und Videos zu tun, ganz besonders mit "Die Zerstörung der CDU" (vgl. "Confessio Digitalis" hier nebenan).
Sämtlich klassischen Medien kommentieren das Youtube-Video so erschöpfend wie die neueste SPD-Krise. Der Unterschied: Die SPD gehört seit Jahrzehnten pausenlos zum Themenkosmos dieser Medien, Youtube seit wenigen Wochen. Dabei zeigen sich Erscheinungen aller Art, positive wie Binnenpluralismus zum Beispiel in der "FAZ", und nachvollziehbare wie Verwirrung angesichts des Video-Titels. Der bedeutet im Youtuber-Slang zwar nicht "Zerstört die CDU!", hat aber nichts dagegen, in anderen Milieus Verwirrung zu stiften. Wenn der CDU-Politiker (und einst langjährige ZDF-Fernsehrats-Chef) Ruprecht Polenz in einem frühen "Offenen Brief von Ruprecht an Rezo" (Facebook, PDF auf dropbox.com) das Video irrtümlich doch so nennt, ist das nicht schlimm. Wenn eine ARD-Sendung das anderthalb Wochen später einfach übernimmt (hier, bei Min. 4:43), schon eher.
Vor allem zeigen sich Defizite der klassischen, also älteren Medien und Parteien (die sich häufig ja nicht sehr fern stehen). Viel Aufmerksamkeit zog das ungelenke Verhalten vor allem der CDU im Internet auf sich, und zwar nicht allein beim Youtuben, also performativem Schnellsprechen vor der eigenen Kamera. So wies der Die Partei-Kandidat Nico Semsrott darauf hin, dass ihr eigener Youtube-Kanal cdutv viele Fernsehsendungs-Ausschnitte unrechtmäßig zeigte – nämlich urheberrechtswidrig (siehe uebermedien.de). Und das, nach den heftigen Debatten zur EU-Urheberrechtsreform, in denen gerade die CDU ja Kompetenz reklamiert hatte.
Meinungsmache, -macht und -freiheit
Pläne der CDU, einen eigenen "Newsroom" einzurichten, um "eigene Nachrichten zu setzen", sie "selbst" zu produzieren und "Herr über die Bilder" zu sein (wie Nora Frerichmann im "Altpapier" Kramp-Karrenbauer zitierte), wurden auch wieder diskutiert. Sie hatten schon bei der Ankündigung Kritik klassischer Medien hervorgerufen, weil so etwas deren bedrängte Rolle weiter verkleinert. Welche Nachrichten die CDU in eigenen Bildern produziert, spottet derzeit allerdings sämtlichen Beschreibungen (wie am Mittwoch ein kurzes Video der Bundeslandwirtschaftsministeriums bewies, das Rezo gerne aufgriff).
Am nachhaltigsten wirkten die mindestens missverständlichen Äußerungen der offenkundig sowohl tief in klassischen Medien-Mustern denkenden als auch auf dem falschen Fuß erwischten CDU-Chefin zu Meinungsmache, -macht und damit -freiheit. Die übrigens als Video mit "CDU.tv"-Logo im Bild viral gingen ... Dazu wurde schon alles gesagt und -schrieben. Das Positive: Eigentlich alle verteidigen die Meinungsfreiheit.
Wobei, mit der Bemerkung, dass für analoge und digitale Medien äußerst unterschiedliche Regeln gelten, hat Annegret Kramp-Karrenbauer Recht. Youtube ist ja keine öffentliche Infrastruktur, sondern Besitz des gut hundert Milliarden schweren Google-Konzerns, dessen geheime Algorithmen in unüberschaubarem Maß Aufmerksamkeit verteilen. Teile der gewaltigen Einnahmen teilt er ebenfalls, wovon auch deutsche Dienstleister wie die immerhin rund anderthalb Milliarden Euro Umsatz schwere Werbefirma Ströer, die Rezo als "Influencer" vermarktet, profitieren.
"Rundfunk" aktuell definieren
Lange schon gibt es auf Youtube, neben enorm vielem anderen, professionelle Strukturen. Längst besitzen viele Youtuber gewaltige "Meinungsmacht" – was ein in vielen Bereichen wichtiger deutscher Rechtsbegriff ist. "Man müsste im Prinzip definieren, was Rundfunk im 21. Jahrhundert ist", schlug der von funk.net, also aus dem Rundfunkbeitrag finanzierte Youtuber "MrWissen2go"/ Mirko Drotschmann gerade per "FAZ"-Interview vor, und: "Die etablierten Medien sind mit dem Pressekodex eine freiwillige Selbstverpflichtung eingegangen, das wäre auch eine Möglichkeit für Youtube". Okay, dieser Presserats-Kodex besitzt wenn, dann rein symbolische Bedeutung. Aber nicht einmal so etwas gibt es derzeit für Youtuber.
Welche Regeln es gibt, welche nicht und warum nicht (vereinfacht: weil Youtube halt nicht als Rundfunk gilt), erklärt derzeit oft der nordrhein-westfälische Medienwächter Tobias Schmid. Kompliziert ist die geltende Rechtslage nicht zuletzt, weil sie teilweise in lange vergangenen Lobbyschlachten entstand und dann verkrustete. Daher ist das milliardenschwere Geschäft mit Werbung auf Youtube überhaupt nicht reguliert, sondern bloß das im Privatfernsehen. Darum hantieren manche Medienwächter mit Behelfsregeln gegen Livestreams vor mehr als 500 Zuschauern.
Das soll keineswegs heißen, dass es leicht wäre, sinnvolle aktuelle Was-mit-Medien-Gesetze zu formulieren, oder in jedem Fall besser, wenn es mehr davon oder neuere gäbe. Es heißt bloß: All diese Themen gibt es seit Jahrzehnten. Nur spielten sie bisher niemals eine Rolle für die große, entscheidungsbefugte (und von CDU sowie SPD gemachte) Politik – was sich z.B. darin zeigt, wie wenig Einschätzungen von Medien- und Netzpolitikern selbst dieser Parteien während der Entscheidungsprozesse ins Gewicht fallen.
Insofern hat die jüngste Entwicklung einen zweiten positiven Aspekt neben dem, dass das Menschheits-Thema Klimawandel in der "großen" Politik und den Medien nicht mehr nur eine Nebenrolle spielt: Die rasante Entwicklung der digitalen Medien mit ihren unzähligen, oft schwer greifbaren Facetten (und insgesamt mehr Vor- als Nachteilen) wird einer wirklich großen Öffentlichkeit bewusst. Schön wäre, wenn das zu einer Professionalisierung der deutschen Medienpolitik und, auch durch sie, zur nachhaltigen Sicherung von Meinungsfreiheit- und -vielfalt führen würde.