Ethische Fragen und ethnische
Vor einem Jahr hat der Deutsche Presserat die Pressekodex-Richtlinie zur Herkunftsnennung von Verdächtigen neu formuliert. Hat die Formulierung "begründetes öffentliches Interesse" in der Medienlandschaft etwas verändert?

Der Deutsche Presserat ist ein Beispiel für Freiwillige Selbstkontrollen, die vor allem jüngere Kinogänger kennen- (oder zu umgehen) lernen. Sich über solche Instanzen lustig zu machen, ist nicht schwer, schon weil sie gegen Regelverstöße, die meist ja ihre Mitglieder begingen, selten sehr scharf vorgehen. Über den Presserat schrieb Stefan Niggemeier 2006 unter der Überschrift "Zur Sache, Kätzchen": Er "tut niemandem weh — außer denen, die sich von ihm wirksame Selbstkontrolle erwarten". Andererseits, wie der Presserat immer und immer wieder die "Bild"-Zeitung oder deren Internetauftritt rügt – 2017 fünfmal, womit bild.de wieder erster war –, findet auch der von Niggemeier mit gegründete bildblog.de gut. Außerdem erfüllen Selbstkontrollen den schönen Zweck, staatliche Regulierung zu verhindern, die im Medienbereich ja immer unter Zensur-Verdacht stünde.

Vor einem Jahr erregte der Presserat Aufsehen, als er in seinem Pressekodex die Richtlinie 12.1 zur "Berichterstattung über Straftaten" änderte. Sie lautet seither so:

"In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte."

Neu ist die Formulierung "begründetes öffentliches Interesse", die "begründeten Sachbezug" ersetzte. Das hatte mit der Berichterstattung über die Kölner Silvesternacht 2015/16 zu tun.

Nach den verzögerten Berichten über sexuelle Übergriffe durch nordafrikanisch-arabische Täter begann eine Journalistendebatte über den Pressekodex, die der "Kölner Stadtanzeiger" (der bekanntlich früher als andere Medien darüber berichtet hatte) hier zusammenfasste. Einzelne Journalisten hätten geäußert, über die Herkunft der Täter nur unter Verletzung des Pressekodex berichten zu können, doch das seien "Selbst-Fehleinschätzungen" gewesen, sagt Presserats-Sprecher Manfred Protze. Ein Jahr später wurde der strittige Abschnitt dennoch geändert. Am Mittwoch stellte der Presserat in Berlin seinen Jahresbericht 2017 (PDF) vor und zog eine erste Bilanz der Neuformulierung. Alles in Ordnung, lautet sie kurz zusammengefasst. Es gab ohnehin "deutlich weniger Rügen" als im Vorjahr, 21 statt 33, und auch weniger Beschwerden: 1.788 nach 1.851 im Jahr davor. Solche Beschwerden kann übrigens jeder online einreichen; 90 Prozent seien von Privatpersonen gekommen. Neben Rügen kennt der Presserat noch die nicht-veröffentlichten Instrumente "Missbilligungen" und "Hinweise".

Das Adjektiv "ethisch" kommt oft vor

Meistgerügt wurden Sorgfaltspflicht-Verletzungen, am meisten beschwert wurde sich über unsaubere Trennung zwischen Werbung und Redaktion. Die "Spiegel"-Titelseite, auf der ein stilisierter Donald Trump den Kopf der enthaupteten Freiheitsstatue in der Hand hält, wurde als "ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist", bewertet (vgl. die nicht tief verlinkbare Pressemitteilung vom 24. März hier). Dagegen wurden Boulevardmedien, die nach dem islamistischen Terroranschlag in Manchester detailiert mit Namensnennung über die jugendlichen Opfer berichtet und sich dazu Fotos aus "sozialen Netzwerken" besorgt hatten, gerügt: Da "bestand ... kein öffentliches Interesse an der identifizierbaren Darstellung der Opfer." Da ist wieder, der Begriff "öffentliches Interesse".

Was die 12.1 betrifft, so habe "die Beschwerdepraxis der ersten zehn Monate nach der Reform ... keinen Anlass zu einer erneuten Revision des Kodex ergeben". Dass seit März weniger Beschwerden über diskriminierende Berichterstattung eingegangen seien als zuvor und die Debatte "ruhiger geworden" sei, habe zwar wenig zu bedeuten, sagte Protze. Dafür sei der Zeitraum noch zu kurz. Doch die Lage präzisiert zu haben, glaubt der Presserat natürlich, vor allem durch die ergänzenden Leitsätze (PDF), die etwa den vagen Begriff "öffentliches Interesse" von "reiner Neugier" abgrenzen und von Redaktionen "eine nachvollziehbare Begründung für die Veröffentlichung von Informationen, die ethisch unerwünschte Nebenwirkungen haben kann", verlangen. Das Adjektiv "ethisch" kommt in den Presserats-Veröffentlichungen oft vor.

Beim Blick auf den Diskriminierungs-Paragrafen lohnt ein Blick zurück: "Erstmals einen Grundsatz gegen Diskriminierung formuliert" hatte der Presserat 1971 nach "Kritik des Verbands der Deutsch-Amerikanischen Clubs, dass in Presseberichten über amerikanische Soldaten in Deutschland nach deren Hautfarbe unterschieden wurde". Damals waren noch Wörter medienüblich, die heute allenfalls auftauchen, wenn sie aus bekannten älteren Kinderbüchern getilgt werden.

Auch Polizei-Pressestellen sind Medien

Worüber sich natürlich streiten lässt. Aber dass journalistische Texte umstrittene Worte nicht mehr verwenden, wenn es ohne Weiteres auch anders geht, liegt auf der Hand. Und das betraf nicht alle Worte gleichzeitig: 1988 modifizierte der Presserat seine Formulierungen "nach Beschwerden den Zentralrats der Sinti und Roma". Noch bis 2015 hätten vor allem Beschwerden dieses Zentralrats die Diskussionen zur Diskriminierungs-Reichtlinie bestimmt, sagt Presserats-Sprecher Protze. Mit der Ankunft vieler Flüchtlinge rückte dann die Frage auf die Agenda, ob die Kriminalität dadurch anstieg, die bekanntlich unterschiedlich beantwortet wird.

Was sich zwischen den 1980ern und heute medial verändert hat, weiß, wer bis hierhin las: Die Medien haben ihre "Gatekeeper-Funktion" verloren. Im 20. Jahrhundert wurde vor allem bekannt, worüber sie berichteten. Das ist nicht mehr so. Auch dazu hatte Presserats-Sprecher Protze ein gutes Beispiel: die "Transformation der Polizei-Pressestellen in eigenständige Medien", die häufig ethnische Zugehörigkeiten von Tatverdächtigen nennen, ohne dem Pressekodex zu unterliegen (und ohne, wie top-aktuell netzpolitik.org zeigte, immer die Wahrheit zu verbreiten). Ersteres lässt sich in Blaulicht-Portalen, wie sie etwa die dpa-Tochter presseportal.de praktisch bündelt, aktuell nachlesen. Wird dort die ethnische Herkunft von Verdächtigen genannt, zirkuliert sie im Netz – und redaktionellen Medien wird zum Vorwurf gemacht, wenn sie sie nicht erwähnen. "Schweigekartell" lautete ein häufiger Vorwurf gegen Medien nach 2015, von dem es bis zum "Lügenpresse"-Vorwurf nicht weit ist. Es kollidieren das Wahrhaftigkeits-Gebot aus Punkt 1 des Pressekodex und das Diskriminierungsverbot. Sie müssen "in jedem Einzelfall" in "eigenständiger Verantwortung der Medien" abgewogen werden, wie der Presserat immer wieder betont.

Nennen denn Medien nun seit März öfter ethnische Zugehörigkeiten von Tatverdächtigen genannt? Hat die Formulierung "öffentliches Interesse" das Spektrum der Interpretationen verbreitert? Dazu kann der Presserat nichts sagen, da ihm nur eingehende Beschwerden vorgelegt werden, die in diesem Bereich nicht auffällig seien. Untersuchungen gibt es wohl auch noch nicht, bloß Indizien.

SPON ist was anderes als tagesschau.de

Die "Sächsische Zeitung" hatte schon vor der 12.1-Reform angekündigt, "konsequent die Nationalität der Täter oder Verdächtigen zu nennen – egal, ob es sich dabei um Deutsche handele oder um Ausländer. Das hält sie seitdem durch; falls Sie aktuelle Beispiel aus der Verbrechensberichterstattung wollen: Hier wären welche. Die größte deutsche Presseagentur dpa gab sich im Sommer 2017 neue interne Leitlinien, denen zufolge "die Herkunft von Tatverdächtigen und Tätern in der Berichterstattung künftig öfter genannt werden soll – allerdings meistens beiläufig", wie die Deutschlandfunk-Mediensendung "@mediasres" berichtete. Wobei dpa-gespeiste Nachrichtenticker wie der von zeit.de auch Hinweise darauf enthalten, dass etwa ein ein Messerangriff von einem "deutschen Berufsschüler" begangen wurde.

Ist das in Ordnung, weil es zeigt, dass Messerangriffe keineswegs ausschließlich von Menschen mit Migrationshintergrund begangen werden? Ist es das nicht, weil das zu zeigen impliziert, dass Messerangriffe schon häufiger von Menschen mit Migrationshintergrund begangen würden? Eine Antwort zu finden, ist nicht leicht – aber ja auch überhaupt nicht nötig. Vielmehr wäre eine Antwort kontraproduktiv. Welche Meinung immer man über Harald Martenstein, den "'angry white man' des deutschen Kolumnismus" (meedia.de), hat: Mit der Interview-Aussage

"Es würde ein bisschen Druck vom Kessel nehmen, wenn das Meinungsspektrum in den etablierten Medien  größer wäre ...",

hat er absolut recht. So ein Meinungsspektrum, das jahrelang besonderes in der Flüchtlings-Thematik ziemlich eng war (wie die Brenner-Stiftungs-Studie  "Die 'Flüchtlingskrise' in den Medien" zeigte), könnte sich wieder auseinander differenzieren. Die Pressekodex-Modifikation  könnte dazu etwas beigetragen haben. Dass Medien "öffentliches Interesse" unterschiedlich einschätzen, zählt ja zu ihrem Kern und hat mit politischen Haltungen der Medien und ihrer Nutzer zu tun. Leser der linksliberalen "Süddeutschen" lesen über die gerade breit diskutierte Entscheidung der Essener Tafel lieber etwas à la "Die Ellenbogen gehen von allen aus", die der nicht-linken Springer-Zeitung "Welt" lieber Fragen wie "Sollten Einheimische mehr Rechte haben als die Neuen?".

Eine Anschlussfrage wäre, wie öffentlich-rechtliche Medien, die nicht nur von ihren Nutzern, sondern von allen bezahlt werden, damit umgehen sollten. Ausgewogenheit in jeder einzelnen Sendung geht häufig auf die Nerven. Andererseits sollten im Gesamtbild schon alle grundgesetzkonformen Meinungen vertreten sein. Bloß hat das überhaupt nichts mit Pressekodex und -rat zu tun.

"Der Presserat ist nicht zuständig für:
• Werbung/Anzeigen
• Rundfunk (TV und Radio) ...",

steht auf der Beschwerde-Seite gleich oben rechts. Zuständig für Beschwerden über öffentlich-rechtliche Medien sind deren Rundfunkräte. So heißt "nicht zuständig für Rundfunk" inzwischen auch: zwar zuständig für Spiegel Online, aber nicht für tagesschau.de. Dass viele deutsche Medien-Institutionen keineswegs generell für alles längst sehr wohl Vergleichbare zuständig sind (so schaut die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen nur auf Privatsender; welche Fernsehkrimi-Morde bei ARD und ZDF zu blutig für 20.15-Uhr-Ausstrahlungen sind, entscheiden die Sender selber...), zählt wiederum zur Gemengelage, die es leicht macht, diese Institutionen nicht zu ernst zu nehmen.