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Synodaler Weg, Segnung, gleichgeschlechtliche Paare
Endlich: Katholische Kirche segnet gleichgeschlechtliche Paare!
Der "Synodale Weg" hat am 10. März 2023 beschlossen, in den deutschen römisch-katholischen Bistümern "Segensfeiern für Paare, die sich lieben" einzuführen. Papst Franziskus hatte im Jahr 2016 Partnerschaften neu bewertet.

Auch in der römisch-katholischen Kirche wird es - zumindest in Deutschland - in Zukunft ganz offiziell Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare geben. Das hat die Reformversammlung "Synodaler Weg" am vergangenen Freitag (10. März 2023) mit großer Mehrheit beschlossen.

Der "Synodale Weg" ist ein mühsamer Weg, denn Beschlüsse müssen mit einer doppelt qualifizierte Mehrheit gefasst werden: Zwei Drittel der Delegierten insgesamt müssen einer Beschlussvorlage zustimmen, aber auch zwei Drittel der Bischöfe. An dieser hohen Hürde war im September 2022 erst ein Dokument zu einer umfassenden Neubewertung der römisch-katholischen Sexualmoral gescheitert (mehr dazu hier). Die Vorlage zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren, wiederverheirateten Paaren und unverheirateten Paaren - alles Partnerschaftskonstellationen, die aktuell vom Ehesakrament ausgeschlossen sind - erhielt nun aber die Zustimmung von knapp 93 Prozent aller Delegierten und auch von knapp 81 Prozent der Bischöfe.

Claudia Karl, Vorstandsmitglied des Regenbogenforums, begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich: "Das Regenbogenforum e.V. nimmt mit großer Freude die Entscheidung des Synodalen Weges wahr, dass die einzelnen Bistümer nunmehr offiziell Segensfeiern für Paare, die sich lieben anbieten können. Dabei sind sowohl queere, als auch geschiedene und wiederverheiratete Menschen gemeint.
Die große Mehrheit von 93% Prozent aller abgegebenen Stimmen, darunter 81% der Bischöfe, ist ein Zeichen der Hoffnung für queere Menschen. Das Votum und seine Umsetzung setzen der bisherigen Praxis ein Ende, dass sich Seelsorgende, die solche Segensfeiern durchführen, arbeitsrechtlich in Grauzonen bewegen."
Das Regenbogenforum ist der Zusammenschluss der verschiedenen queer-christlichen Aktionsgruppen.

Die Begründung in der offiziellen Beschlussvorlage zu dieser Entscheidung macht deutlich, welchen rasanten Gesinnungswandel die deutschen Katholik:innen hier vollzogen haben: "Die Weigerung, die Beziehung zweier Menschen zu segnen, die ihre Partnerschaft in Liebe, Verbindlichkeit und Verantwortung zueinander und zu Gott leben wollen, erweist sich in einer Gesellschaft, die Menschenwürde und freie Selbstbestimmung als Maxime moralischer Normierung errungen hat, als unbarmherzig oder gar diskriminierend." Die bisherige, abwertende ethische Beurteilung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in der römisch-katholischen Sexuallehre sei nicht mehr zu halten, dies habe Papst Franziskus in dem Schreiben "Amoris Laetitia" vom 19. März 2016 deutlich zum Ausdruck gebracht: "Es ist für Papst Franziskus 'nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in irgendeiner sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben.' (AL 301)"

Fast genau sieben Jahre später führt diese päpstliche Neubewertung nun also zur Möglichkeit offizieller Segnungsfeiern. Noch einmal ein Zitat aus der Begründung: "Den Angeboten von Segensfeiern liegt die Überzeugung zugrunde, dass im gemeinsamen Leben
von Paaren, die in Verbindlichkeit und Verantwortung füreinander zusammenleben, sittlich Gutes da ist. Das Gute ist, wo Glauben ins Spiel kommt, segenswürdig. Die Kirche wird durch die Liebe dieser Paare beschenkt. Eine solche gegenseitige Liebe ruft nach Segen. Gott ist dort, wo sich Menschen lieben, gegenwärtig."

Die Synodalversammlung beendet damit nicht nur die "arbeitsrechtliche Grauzone", von der Claudia Karl spricht, in die Priester bisher geraten waren, wenn sie gleichgeschlechtliche Paare segneten, sie setzt auch ein deutliches Zeichen, dass gleichgeschlechtliche und wiederverheiratete Paare in der römisch-katholischen Kirche willkommen sind und einen Platz in der Gemeinde haben.

Dass bei vielen Paaren aufgrund der jahrzehntelangen Diskriminierung Verletzungen entstanden sind, wissen die Autor:innen des Vorlagentextes. Am Ende ihrer Begründung regen sie an, dass die Kirche ausdrücklich um Vergebung bittet, um Versöhnung zu ermöglichen. Das ist ein starker Impuls, denn so ausdrücklich hat dies unter den evangelischen Landeskirchen bisher auch nur die badische Kirche getan!