Sogenannte Konversionstherapien gehören verboten. Gemeint damit sind alle Maßnahmen, die im Kontext von Therapie, Beratung und Seelsorge darauf angelegt sind, das sexuelle Begehren hin zur Heterosexualität zu verändern beziehungsweise die Transgeschlechtlichkeit zu überwinden. Deshalb ist es auch ein wichtiger Schritt, dass das Bundesgesundheitsministerium aktuell einen Gesetzesentwurf vorbereitet, der das Anbieten solcher Behandlungen künftig unter Strafandrohung verbietet. Viele säkulare und christliche LSBTTIQ*- Organisationen begrüßen diese längst überfällige Initiative und hoffen auf deren rasche Umsetzung. Wie zu erwarten, löst das Gesetzgebungsverfahren nicht allenthalben Zustimmung aus. Besonders aus dem Bereich des christlichen Fundamentalismus kommt Kritik. Von dieser Seite wird aktuell vermehrt die Frage ins Feld geführt, was denn mit denjenigen sei, die eine sogenannte Konversionstherapie wünschen? Diesen Menschen, so die Argumentation der Gegner_innen eines Verbotes, solle doch zumindest die Möglichkeit gelassen werden, aus freiem Willen heraus eine solche Behandlung in Anspruch nehmen zu dürfen. Einer genaueren Analyse unterzogen erscheint dieses Argument, ebenso wie alle anderen Begründungen dieser kleinen radikalen Gruppe, unhaltbar. Es wirkt wie der verzweifelte Griff nach einem letzten Strohhalm der ewig Gestrigen, die nun endgültig ihre Felle davon schwimmen sehen.
Es ist frappierend, dass gerade diese eine Begründung, dass denen, die es wollen, doch die Möglichkeit gelassen werden solle, herangezogen und in der Diskussion stark zu machen versucht wird. Wer für eine Therapie wirbt oder wie in diesem Fall, sich dafür ausspricht, eine Therapie weiter zuzulassen, der sollte doch zu aller erst damit hausieren, dass die Therapie sinnvoll ist, weil sie ihren genuinen Zweck erfüllt, nämlich Heilung. Doch eben an diesem Punkt können die Befürworter_innen der sogenannten Konversionstherapie nichts vorweisen. Das, was sie als Heilung bezeichnen, nämlich die Veränderung von Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit, findet nicht statt. Das ist auch nicht verwunderlich, denn weder Homosexualität noch Transgeschlechtlichkeit sind Krankheiten. Nun finden sich aber beispielweise im Internet einige Erfahrungsberichte von Menschen, die erklären, eine solche Maßnahme in Anspruch genommen und daraufhin tatsächlich eine Veränderung ihres sexuellen Begehrens empfunden zu haben. Gerade das aber reicht nach wissenschaftlichen Kriterien nicht aus. Denn das Internet ist auch voll von Erfahrungsberichten von Menschen, die Geistheilungen durch Sonnenstrahlen oder Diamanten erfahren haben wollen. Die Frage ist immer, wie glaubhaft solche Selbstberichte sind. Zur Objektivierung dieses Sachverhaltes lassen sich wissenschaftliche Untersuchungen heranziehen. Hier ist zu konstatieren, dass es bis heute keine Studie gibt, die den gegenwärtigen empirischen Standards psychologischer Forschung entspricht und die auch nur ansatzweise belegen kann, dass es durch eine Therapie möglich ist, die sexuelle Präferenz eines Menschen zu verändern. Anders gesagt: Es gibt schlichtweg keine signifikanten Ergebnisse, die belegen, dass die Konversionstherapie ihren Zweck erfüllt.
Nun könnte argumentiert werden: Auch, wenn diese sogenannten Konversionstherapien ihren Zweck nicht erfüllen, könnten sie dennoch trotzdem jenen, die sie wünschen, zugänglich gemacht und von ihrem Verbot abgesehen werden. Manch eine_r mag hier einwenden, dass sich Gesundheitsminister Spahn schließlich auch für eine gesetzliche Finanzierung der Homöopathie ausspricht, obwohl diesen Mitteln auch keine empirische Wirksamkeit nachgewiesen werden kann. An dieser Stelle sollten wir einen Blick auf 1. Korinther 10 werfen, wo es im 23. Vers heißt: "Alles ist erlaubt, aber nicht alles dient zum Guten". Während sich der Schaden des Einnehmens vom Globuli in Grenzen halten dürfte, sieht es bei den Folgen der sogenannten Konversionstherapie anders aus. Ein jüngst vom Universitätsklinikum Hamburg vorgelegtes Gutachten bestätigt, dass die Folgen dieser Behandlungen diejenigen, an denen sie durchgeführt werden, in Ängste, Depressionen und sogar zur Selbsttötung treiben können. Diese wissenschaftlich abgesicherte Befundlage deckt sich mit dem Eindruck, den ich seit vielen Jahren bei unzähligen Begegnungen mit nicht- heterosexuell begabten Christ_innen gewinnen konnte, die sich einer solchen Anwendung unterzogen haben. Die sogenannte Konversionstherapie hat sie fast alle in schwere psychische Krisen geführt. Ich kenne auch einige wenige Fälle, wo Menschen teilweise positiv von der Behandlung berichten. Diese Geschwister erzählen, dass sie das Setting als wertschätzend erlebt haben, dass sie gute und wertvolle Gespräche hatten und dass in diesem Rahmen sogar seelische Wunden geheilt werden konnten. Auffallend an den Berichten ist jedoch immer, dass diese Menschen erklären, ihre sexuelle Präferenz habe sich nicht geändert. Bei diesen einzelnen positiven Erfahrungen ging es auch gar nicht um ihre Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit. Und das ist ein ganz entscheidender Punkt. Es geht in dem Gesetzgebungsverfahren ja nicht darum, dass es künftig verboten sein soll, im Rahmen von Therapie über Unsicherheiten bezüglich des eigenen Geschlechts und der eigenen Sexualität zu sprechen. Sexuelles Begehren steht in unserer Gesellschaft häufig in starken Widersprüchen zu sozialen Arrangements. So berichtet etwa die Psychoanalytikerin Ilka Quindeau davon, dass sie Männer in ihren Behandlungen erlebt, denen es schwerfällt, Abhängigkeitswünsche in der Sexualität zuzulassen und Frauen, die sich dominante Züge verwehren, weil es den gesellschaftlichen Vorstellungen von Geschlecht nicht entspricht. Auch die Frage: Was bin ich? Welcher sexuellen Kategorie vom hetero, homo, bi, usw. ordne ich mich zu und warum ist mit das wichtig, wird ein Gegenstand von Therapie, Beratung und Seelsorge bleiben dürfen. Das Einzige, was verboten werden soll, ist die mit psychologischen, medizinischen und psychiatrischen Standards nicht mehr zu vereinbarende Indikation von Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit als Krankheit und eine Behandlung, die auf diesem Irrtum aufbauend auf deren Veränderung zielt.
Aus dem Bewusstsein heraus, dass nicht alles zum Guten dient, können wir in unserer Gesellschaft, auch was Therapie, Beratung und Seelsorge betrifft, nicht alles zulassen, was möglich ist. Wir betrachten das Leben, das Gott uns gegeben hat, mit allen seinen wunderbaren Gaben als kostbares Geschenk. Darum hat der Schutz des Lebens auch einen hohen Stellenwert in unseren Gesetzen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Wenn ein Patient eine Psychotherapeutin aufsucht und dort den Wunsch äußert, sich das Leben zu nehmen, würde die Therapeutin diese hilfesuchende Person nie in deren Streben bekräftigen. Therapeut_innen sind dem Schutz des Lebens verpflichtet. Sie würden in diesem Fall explorieren, wie ernsthaft die Absicht ist, das eigene Leben zu beenden, dieses Ansinnen hinterfragen und bei einer akuten Suizidgefahr sogar – auch gegen den Willen des Patienten – eine Einweisung in eine Klinik vornehmen, um den Patienten vor sich selbst zu schützen. Immer läge der Behandlungsfokus nach einer ersten Stabilisation darauf zu schauen, was unter dem Wunsch der Beendigung des Lebens liegt, diese Konflikte zu betrachten und zu bearbeiten. Bei der Begegnung mit Patient_innen, die vom eigenen homosexuellen Begehren "geheilt" werden wollen, müssen ähnliche Prinzipien zum Tragen kommen. Wenn wir Jesus Christus als Heiland anerkennen, und daher nicht darauf aus sind, alle mosaischen Gesetze wieder für vollgültig zu erklären, und wenn wir außerdem Homosexualität nicht fälschlicher Weise mit Vergewaltigung und sexuellen Kindesmissbrauch gleichsetzen, dürfen wir getrost davon ausgehen, dass homosexuelle Liebe und homosexuelles Begehren vor Gott rein sind. In der Apostelgeschichte im 10. Kapitel steht im Vers 15: "Was Gott rein gemacht hat, das nenne du nicht unrein". Kommt also eine Person in die Therapie, die Heiligung von ihrem homosexuellen Begehren anstrebt, dann ist es, wie im Falle des Suizidwunsches, nicht die Aufgabe der Therapierenden dem nachzukommen. Vielmehr muss es in diesem Fall um Verstehen gehen. Von den Befürworter_innen der sogenannten Konversionstherapie wurde lange der Slogan propagiert: Homosexualität verstehen und die reale Chance zur Veränderung. Aber es geht nicht darum, die Homosexualität zu verstehen, denn sie ist eine Gabe, sie existiert einfach, als ein Teil von Gottes Schöpferkraft, sie entspringt Gottes weisem Rat und ist, ebenso wie Heterosexualität, in ihrem Kern für uns Menschen unergründlich. Das Therapieziel kann es daher doch nur sein, den Wunsch nach Veränderung zu verstehen, um dann die Chance zu haben, Heilung zu erfahren und in der Folge dessen die eigene sexuelle Begabung annehmen zu können. Nicht der Mensch muss der Welt angepasst werden, sondern die Welt muss Gottes Schöpfung so annehmen, wie sie von ihm erschaffen wurde. Und wenn die Gesellschaft dafür nicht bereit sind, dann ist es umso mehr die Aufgabe von Therapie, Beratung und Seelsorge Menschen stark zu machen, ihre Begabung, auch unter widrigen, weil diskriminierenden Umständen, so gut wie möglich leben zu können.
Die Schäden, von denen die Seele da heilen muss, werden nur allzu oft in christlichen Gemeinden angerichtet. Und die sogenannte Konversationstherapie spielt dabei eine unheilvolle Rolle. Wer sich in evangelikalen, pietistischen und charismatischen Gemeinden zu seiner homosexuellen oder transgeschlechtlichen Begabung bekennt, der wird häufig zu einer Art Quarantänefall. Die Person wird ihrer Mitarbeit und Ämter enthoben und entschieden dazu gedrängt, eine Therapie zu beginnen, die das vermeintlich ungeheuerliche Begehren beziehungsweise das Wissen um ihr eigentliches Geschlecht korrigieren soll. Darum ist bei dem Argument, was denn mit denjenigen ist, die eine solche Behandlung freiwillig machen möchten, immer kritisch zu hinterfragen, wie freiwillig dies denn wirklich ist. Die Gemeinden entledigen sich so homosexuell und transgeschlechtlich begabter Geschwister. Wer dann eine vermeintliche Heilung erlangt, der darf wieder kommen – wird aber trotzdem kritisch beäugt. Wer nicht, wird entweder gnadenlos diskriminiert, darf soeben noch eine Schattenexistenz am Rande führen oder wird, nicht selten, sogar ausgestoßen. In einer solchen Gemeinde herrscht ein pathologischer Zustand! Denn hier stellt sich doch zu allererst die Frage, warum ein einzelnes Gemeindeglied, oft lang gedient, plötzlich so dermaßen gefährlich sein soll, dass es aus der Mitte der Gemeinde entfernt werden muss. Das homosexuell oder transgeschlechtlich begabte Mitglied, das geben viele fundamentalistisch geprägte Christ_innen, nach längerem Gespräch und hinter vorgehaltener Hand zu, stellt durch sein bloßes Dasein grundsätzliche Fragen. Fragen an das Schriftverständnis, Fragen an eine Sexualmoral, die, wenn die Gemeinde ehrlich wäre, zwar nach außen propagiert, aber nach innen weder konsequent gelebt wird, noch biblisch begründbar ist, Fragen nach dem Kern des Glaubens und wo dieser unter dem Staub des Zeitgeistes der letzten Jahrhunderte begraben wurde. Hier wird also schlichtweg das Falsche pathologisiert.
Nun sollen die so bequemen Quarantänestationen geschlossen werden. Die Vehemenz, mit der Menschen sich gegen ein Verbot der sogenannten Konversionstherapie einsetzen, scheint eine Abwehr der eigenen Angst zu sein. Es bleibt diesen Geschwistern zu wünschen, dass sie von ihrem letzten Strohhalm ablassen und sich stattdessen auf den Weg machen, ihre Angst vor Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit zu verstehen, um die Chance auf Veränderung zu nutzen. Gott stärke sie dafür.