Das "Wesen der Ehe" - oder warum evangelische und katholische Kirche in der Bewertung der "Ehe für alle" so weit auseinander liegen.
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Rat der EKD und Deutsche Bischofskonferenz haben den Beschluss des Deutschen Bundestages zur "Ehe für alle" sehr unterschiedlich kommentiert. Wolfgang Schürger erläutert die theologischen Hintergründe dieser Bewertungen - und zeigt, wie auch in der römisch-katholischen Kirche ein Umdenken möglich werden könnte.

Schon vor einem Monat habe ich in diesem Blog darauf hingewiesen, wie unterschiedlich die ersten Reaktionen der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auf den geplanten Bundestagsbeschluss zur "Ehe für alle" ausgefallen waren: Während Kardinal Reinhard Marx die "Auflösung des Ehebegriffs" beklagt, betont der Rat der EKD: "Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen."

Ich will heute einmal versuchen, die theologischen Unterschiede im Eheverständnis heraus zu arbeiten. Dabei soll deutlich werden, warum sich die römisch-katholische Kirche bei einer (Neu-)Bewertung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften so schwer tut. Ich will aber auch zeigen, dass es seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil Denkmuster gibt, die solch eine Neubewertung ermöglichen würden.

Gemeinsam ist der evangelischen wie der römisch-katholischen Sicht von der Ehe, dass sie als eine gute Lebensordnung verstanden wird, die Gott zu Anbeginn der Welt den Menschen geschenkt hat. Biblischer Beleg hierfür ist immer die Erzählung von der Erschaffung des Menschen als männlich und weiblich und von der Gemeinschaft von Mann und Frau (Gen/1.Mose 2,24).

Evangelische und römisch-katholische Tradition sehen daher in der Ehe eine gute Ordnung der Schöpfung Gottes, die dazu dient, die sexuellen Begierden in geordnete Bahnen zu leiten und die den gegenseitigen Beistand und die Verantwortung der Partner füreinander zu garantieren. Beide Traditionen unterscheiden sich aber deutlich voneinander, wenn es um die Frage geht, von welcher "Qualität" diese Lebensordnung sei:

Martin Luthers reformatorisches Engagement ist ja wesentlich von seiner Einsicht geprägt, dass keine religiösen Gesetze oder Ordnungen das Heil garantieren können, sondern nur allein Gottes gnädige Zuwendung zu uns Menschen. Er bricht daher mit der Vorstellung, dass es besondere religiöse Lebensordnungen (oder "Stände") geben könnte, durch die Menschen näher zu Gott gelangen. Der weltliche "Beruf", das heißt, das Leben im Alltag, ist für Luther der Ort, an dem sich jede Christin und jeder Christ in ihrem Glauben bewähren muss.

In der Tradition der westlichen Kirche war dies anders: Der "geistliche Stand", also das zölibatäre Leben als Priester, Nonne oder Mönch, stand in einer besonderen Gnadenbeziehung zu Gott. Wer demgegenüber im "weltlichen Stand" verblieb, konnte aber durch das Sakrament der Ehe an der Heilsgnade Anteil haben. Diese Auffassung prägt grundsätzlich bis heute das römisch-katholische Eheverständnis und ist zum Beispiel im Lexikon für Theologie und Kirche im Artikel "Ehe" nachzulesen: "Obwohl in der Kirche der Schrift entsprechend der geislich höhere Ran der Jüngfräulicheit um Christi wille in Lehre und Praxis stests anerkannt war, ist gleichzeitig ds Bwusßtsein vond er Ehe als einem für Christen legitimen und sogar heilshaften Stand (...) durch die Lehre von der Sakramentalität der Ehe festgehalten und gewährleistet." (H. Volk, Art. Ehe IV. Dogmatisch, LThK (2. Aufl), Bd. 3, Sp. 850)

Als Sakrament symbolisiert die Ehe zwischen Mann und Frau die Beziehung zwischen Christus und der Kirche; biblischer Beleg hierfür ist in der römisch-katholischen Tradition stets Eph 5,22ff. Als wesentliches Ziel der Ehe sieht die römisch-katholische Tradition darüber hinaus - neben und vor allem vor den beiden oben genannten Zielen - die Zeugung von Kindern: "Erstrangiger Zweck der Ehe ist die Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft; zweitrangiger die gegenseitige Hilfe und die Heilung des Begehrens." (Codex Juris Canonici, CIC, in der Fassung von 1917, c. 1013 §1)

Die grundsätzliche, spirituelle "Höherrangigkeit" der Ehelosigkeit und diese Betonung der Fortplanzung als primären Zweck der Ehe machen es meines Erachtens römisch-katholischen Theologen so schwer, zu einer Neubewertung queerer Formen des Zusammenlebens zu gelangen. In der Stellungnahme des emeritierten Münchner Moraltheologen Konrad Hilpert zu der "Ehe für alle" kommt dieses Problem sehr deutlich zum Ausdruck. Da ringt einer um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und um die Geltung der eigenen Tradition: https://mk-online.de/meldung/unehrlicher-weg.html

In der reformatorischen Tradition hat es diese Vorordnung der Nachkommenschaft vor die anderen Ziele der Ehe nicht gegeben. Zwar geht auch Martin Luther ganz selbstverständlich davon aus, dass aus einer Ehe Kinder hervor gehen, er kann aber auch betonen, dass die Gemeinschaft der Ehepartner ihren Wert in sich und im lustvollen Genuss aneinander hat.

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat daher schon im Jahr 1996 in der Orientierungshilfe "Mit Spannungen leben" festgestellt, dass für heterosexuelle wie homosexuelle Lebensgemeinschaften dieselben ethischen Kriterien gelten: "Denjenigen, denen das Charisma sexueller Enthaltsamkeit nicht gegeben ist, ist zu einer vom Liebesgebot her gestalteten und damit ethisch verantworteten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zu raten. Die Kriterien, die für sie gelten, sind - mit einer wesentlichen Ausnahme - dieselben, die für die Ehe und Familie gelten: Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindlichkeit, Dauer und Partnerschaftlichkeit." (Abschnitt 3.5 der Orientierungshilfe)

Die "wesentliche Ausnahme", von der die EKD 1996 spricht, betrifft das Aufwachsen von Kindern in einer Partnerschaft. Hier hat in der EKD in den vergangen 20 Jahren ein Umdenken stattgefunden, das den Studien zu den Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern Rechnung trägt. Der Rat der EKD kann daher angesichts des Beschlusses des Bundestages zur Ehe für alle feststellen: "Aus Sicht der EKD (...) bildet [die Ehe] den rechtlichen Rahmen für ein Zusammenleben von zwei Menschen, das auf lebenslanger Treue beruht. Dass auch für gleichgeschlechtlich liebende Menschen, die den Wunsch nach einer lebenslang verbindlichen Partnerschaft haben, der rechtliche Raum vollständig geöffnet wird, in dem Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung durch gesetzliche Regelungen geschützt und unterstützt werden, begrüßt die EKD. Die Bedeutung der Ehe zwischen Mann und Frau wird dadurch keineswegs geschmälert. Im Gegenteil – sie wird noch einmal unterstrichen."

Kardinal Reinhard Marx als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz sagt dagegen: "Die Deutsche Bischofskonferenz betont, dass die Ehe – nicht nur aus christlicher Überzeugung – die Lebens- und Liebesgemeinschaft von Frau und Mann als prinzipiell lebenslange Verbindung mit der grundsätzlichen Offenheit für die Weitergabe von Leben ist." und empfiehlt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Dabei wären auch in der römisch-katholischen Kirche eigentlich seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Grundlagen für ein Umdenken in der Ehemoral gelegt. Die Pastoralkonstitution des Konzils ("Gaudium et Spes") nämlich relativiert die Vorordnung der Nachkommenschaft als Ziel der Ehe: "Die Ehe ist aber nicht nur zur Zeugung von Kindern eingesetzt, sondern die Eigenart des unauflöslichen personalen Bundes und das Wohl der Kinder fordern, daß auch die gegenseitige Liebe der Ehegatten ihren gebührenden Platz behalte, wachse und reife. Wenn deshalb das - oft so erwünschte - Kind fehlt, bleibt die Ehe dennoch als volle Lebensgemeinschaft bestehen und behält ihren Wert sowie ihre Unauflöslichkeit." (GS 50)

Würden römisch-katholische Theologen sich auf diese Worte des Konzils besinnen, die im Übrigen in der Neuformulierung des Kirchenrechts von 1983 ihren Niederschlag gefunden hat (im canon 1055 §1 begegnet keine Vorordnung der Zeugung als Ehezweck mehr), und zugleich die Einsichten aus der Studien über die Lebensbedingungen von Kindern in Regenbogenfamilien ernstnehmen, so könnten sie sehr wohl zu einer neuen Bewertung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen - und damit der Ehe für alle - gelangen.

 

Weiterführende Links:

Die Ehe: evangelisch, katholisch, orthodox, http://konfessionskundliches-institut.com/essay/die-ehe-evangelisch-katholisch-orthodox/

Eherecht in der katholischen Kirche:
https://de.wikipedia.org/wiki/Eherecht_der_katholischen_Kirche#Die_Ehef.C3.BChrungsunf.C3.A4higkeit
http://www.kathpedia.com/index.php?title=Ehezwecklehre

Ja! Mit Gottes Segen - Das evangelische Eheverständnis, https://www.evangelisch.de/inhalte/113469/06-06-2013/ja-mit-gottes-segen-das-evangelische-eheverstaendnis