Wenn es um die Segnung oder Trauung gleichgeschlechtlicher Paare geht, sieht die Situation in den verschiedenen evangelischen Landeskirchen sehr unterschiedlich aus. Während die einen hetero- und homosexuell Liebende mittlerweile völlig gleichstellen und die Trauung für homosexuelle Paare öffnen, unterscheidet die Mehrzahl der Landeskirchen immer noch zwischen der Segnung einer gleichgeschlechtlichen Partner_innenschaft und der davon abgegrenzten Trauung einer verschiedengeschlechtlichen Partner_innenschaft. Segnung ungleich Trauung, lautet die Prämisse. Doch seit Anfang diesen Jahres ist Bewegung in die Sache gekommen: Innerhalb von vier Monaten haben drei Landeskirchen die Trauung für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Diese Entscheidungen setzen Maßstäbe.
In den 2000erjahren wurde es in verschiedenen Landeskirchen ermöglicht, gleichgeschlechtliche Beziehungen unter den Segen Gottes zu stellen, allerdings unter der Maßgabe, diese Handlung als Segnung, aber nicht als Trauung zu bezeichnen und im gottesdienstlichen Handeln sowie kirchenrechtlich von letzterer abzugrenzen. Diese Segnung war, beziehungsweise ist eine Trauung zweiter Klasse. Die Unterscheidung von Trauung und Segnung ist theologisch nicht haltbar, da eine Trauung dem evangelischen Verständnis nach nichts anders als eine Segnung anlässlich einer Eheschließung ist. Die Einführung der Segnung beendete einerseits Diskriminierung. Anderseits wurde Diskriminierung fortgeschrieben, weil auch durch den Versuch, Segnung und Trauung unterscheidbar zu halten, die Ungleichbehandlung homo- und heterosexueller Liebe weitergeführt wurde.
Bahnbrechend war deshalb die Entscheidung der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen-Nassau (EKHN) letzten Jahres. Dort wurde beschlossen, die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare sowohl in gottesdienstlicher Form als auch kirchenrechtlich der Trauung verschiedengeschlechtlicher Paare gleichzustellen. Nur den Namen Trauung durfte die Segenshandlung an den homosexuell Liebenden immer noch nicht tragen, hierfür fehlte offenkundig der Mut. Diesen finalen Schritt sind nun drei Landeskirchen seit Jahresbeginn gegangen. Diese Kirchen haben jeweils eine Trauung eigeführt, zu der unabhängig vom Geschlecht der Gesegneten eingeladen wird. Vorreiterin war die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) im Januar. Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg schlesische Oberlausitz (EKBO), in der dieser Beschluss schon vor einem Jahr angekündigt wurde, folgte Anfang April. In beiden Kirchen hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass auch eine graduelle Ungleichbehandlung eine Ungleichbehandlung bleibt. Am vergangenen Samstag stieß nun als dritte EKD- Gliedkirche die badische Landeskirche hinzu und dies ist aus drei Gründen besonders bemerkenswert.
Erstens: Während die EKiR und die EKBO bereits seit Anfang der 2000erjahre homosexuell Liebende gottesdienstlich segnen, ihr Beschluss zur völligen Gleichstellung also de facto durch ältere Beschlüsse angebahnt war, kommt der Beschluss der badischen Landeskirche überraschend. Bis gerade eben noch gehörte Baden zu den drei restriktivsten Landeskirchen im Umgang mit gleichgeschlechtlich Liebenden. Eine gottesdienstliche Segnung war verboten. Nach einem Beschluss aus dem Jahr 2003 bejahte die Synode zwar die "geistliche Begleitung", lehnte aber die Segnung in einem Gottesdienst ab. Im Klartext: Eine Segnung war nur im Rahmen der Seelsorge, also abseits der Öffentlichkeit möglich. Während der Synode, die diesen Beschluss nun vor wenigen Tagen aufhob, bezeichnete die badische Prälatin Dagmar Zobel es indes als "Ausdruck einer fragwürdigen Doppelmoral, wenn ein Segen nur im privaten Rahmen, nicht aber in einem öffentlichen Gottesdienst zugesprochen werden darf".
Diesen bemerkenswert selbstkritischen Ansatz teilte offenbar eine Mehrheit der Landessynodalen, die sich mit einer großen Mehrheit für die Öffnung der Trauung aussprachen. So wurde die badische Landeskirche mit einer einzigen Entscheidung von einem der Schlusslichter zu einer der Spitzenreiterinnen in Sachen Gleichstellung. Der Zwischenschritt einer Segnung war dazu nicht von Nöten.
Zweitens: Menschen nach einer langen Geschichte der Unterdrückung gleich zu behandeln ist das eine. Der badische Beschluss verbindet allerdings die praktische Gleichstellung mit einem geistlichen Bekenntnis zur Gleichwertigkeit. So heißt es: "Aufgrund einer erneuten intensiven theologischen Beschäftigung erkennt die Landesynode die Gleichwertigkeit von verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft an, die verantwortlich vor Gott gelebt werden. Diese theologische Erkenntnis soll auch im Handeln der Kirche ihren Ausdruck finden". Die theologische Erkenntnis, die Grundlage des Beschlusses ist, wird in dem Beschluss explizit ausgesprochen. Das stärkt nicht nur die Glaubwürdigkeit des Beschlusses, sondern nimmt zugleich Menschen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft gegenüber der Behauptung ihrer Ungleichwertigkeit in Schutz.
Das wichtigste jedoch ist drittens: Der badische Beschluss ist - und das ist wohl bisher einzigartig unter den Evangelischen Landeskirchen -, verbunden mit dem Vorhaben, die eigene Schuldgeschichte aufzuarbeiten. So heißt es: "Die Landessynode bedauert, dass lesbischen und schwulen Menschen Leid zugefügt wurde. Sie sieht die Notwendigkeit, dies unter Einbeziehung der Landessynode aufzuarbeiten".
Nun bleibt abzuwarten, welche Wirkung der badische Beschluss auf die anderen Landeskirchen hat. Baden jedenfalls zeigt, wie eine konsequente Abkehr von der Diskriminierung hin zur Gleichstellung aussehen kann.
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