Ihre Fragen, unsere Antworten - Folge 52: Darf er das?
Böhmermann, wer sonst.

Liebe evangelisch.de-Nutzerinnen und Nutzer,

darf er das? Darf Jan Böhmermann einen drauflegen auf die (gelungene) extra3-Satire, die den türkischen Präsidenten Erdogan auf die Schippe nahm und auf die Palme brachte?

Während sich in Idomeni Menschen gegen den Zaun Richtung Griechenland werfen und die Panama-Papers noch lange nicht auserzählt sind (weiterführende Gedanken dazu: siehe Sascha Lobo), streitet sich die Republik um Satire und Gewaltenteilung.

Eine Erdogan-Puppe als künstlerische Solidaritätsaktion der Puppenklinik in Neuss mit Jan Böhmermann.

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Jan Böhmermann hat in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" auf ZDF.neo ein Poesie-Machwerk namens "Schmähgedicht" veröffentlicht, in dem er Erdogan aufs Übelste beleidigte - und zwar als Beispiel, was man alles nicht sagen dürfe. Um das rauszukriegen, musste er es ja aber mindestens einmal vorlesen. Ein Kunstgriff, der auch nur Öl ins Feuer goss. (Wer das Stück nachlesen möchte, findet es an vielen Stellen im Internet, beispielsweise bei Cicero.)

Böhmermann hat also ein beleidigendes Gedicht auf den türkischen Präsidenten verfasst.

Darf er das? Erstmal ja.

Der türkische Präsident hat einen Strafantrag gestellt, mit Bezug auf §103 StGB (umgangssprachlich: Majestätsbeleidigung).

Darf er das? Natürlich.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) musste eine Entscheidung treffen, weil §104a StGB das so vorsieht, und hat die Ermittlungen in Sachen "Schmähkritik" zugelassen.

Darf sie das? Ja.

Außen- und Justizminister Steinmeier und Maas, beide SPD, erklären diese Entscheidung für falsch.

Dürfen die das? Klar, Meinungsfreiheit und so.

Aber ganz im Ernst: Musste das wirklich alles sein? Dass eine mittelmäßige bis schlechte Satire in einem öffentlich-rechtlichen Spartensender zur Staatsaffäre aufgeblasen wird? Man könnte fast das Gefühl bekommen, Erdogan will von irgendwelchen Konten in Panama ablenken. Das "Gedicht" war schlecht, die Reaktion darauf unsouverän, die Diskussionen vorhersehbar.

Aber immerhin soll der §103 StGB jetzt abgeschafft werden, da sind sich alle einig, die Kanzlerin und die Minister gleichermaßen. "Der Gedanke einer 'Majestätsbeleidigung' passt nicht mehr in unser Strafrecht", schreiben Maas und Steinmeier.

Gut, die Kanzlerin hätte natürlich direkt dafür sorgen können, dass der Paragraf nicht zur Anwendung kommt, indem sie die Strafverfolgung nicht zulässt. Aber das war ihr dann offenbar diplomatisch zu riskant. Da hat ihr Böhmermann etwas voraus. Angst vor Risiko hatte er nicht.

Als neuer Chefentertainer der Aufmerksamkeitsrepublik werden wir ihn in dieser Rolle sicherlich noch öfter zu sehen bekommen. Dann hoffentlich mit mehr künstlerischem Wert als diesmal. Denn bei allem Risiko und Meinungsfreiheit und so weiter: Böhmermanns Erguss hatte keinen Witz, keinen Stil und keinen Charme. Das war Brachialhumor unterster Sorte. Dass sich daran internationale Verwicklungen entzünden, lässt sich kaum besser kommentieren als das die Aktionsgruppe "Dies Irae" getan hat: #mimimimimi. Es hätte einfach nicht sein müssen. Und wenn man schon Satire macht, dann bitte wenigstens gute.

Ich wünsche ich euch und Ihnen ein gesegnetes Wochenende!


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